Herkunftssprachlicher / muttersprachlicher Unterricht (HSU/MSU)

Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund können, wenn die sprachlichen Vorraussetzungen erfüllt sind, an ihren Schulen in den Klassen 1 bis 10 in ihrer Herkunftssprache/Muttersprache unterrichtet werden.
Der durch diesen Unterricht gewährleistete Sprachenreichtum in unserem Land ist sowohl ein kultureller Zugewinn als auch eine wesentliche Bedingung für außenwirtschaftliches Handeln.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg zur Erteilung des Unterrichts in den momentan insgesamt 18 Herkunftssprachen derzeit 168 Lehrerstellen zur Verfügung.
Es handelt sich beim muttersprachlichen/herkunftssprachlichen Unterricht um ein freiwilliges Angebot des Landes, das durch die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen begrenzt ist.
Die Schulen beantragen diese Stellen oder entsprechende Stellenanteile über die für sie zuständige Schulaufsicht. Die Bezirksregierung koordiniert die Vergabe der Stellen.Weiterführende Informationen
Übersicht der offenen Stellen
Hier finden Sie eine Übersicht der offenen Stellen für den herkunftssprachlichen Unterricht im Regierungsbezirk Arnsberg.Info-Bereich
Downloads:
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Erlass des Schulministeriumswww.bra.nrw.de/540077 [pdf, 323KB]zum herkunftssprachlichen/muttersprachen Unterricht vom 01.07.2011