Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 a UVPG - Immissionsschutz 
Zweck des Gesetzes über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVPG) ist es sicherzustellen, dass bei bestimmten Vorhaben die Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen von Umweltprüfungen frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden und die hieraus erhaltenen Ergebnisse im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
Ein Ergebnis einer Vorprüfung nach UVPG kann sein, dass auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet wird. Diese Entscheidung ist öffentlich bekannt zu machen; sie ist nicht selbständig anfechtbar.
Aktuelle Anträge
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Firma Ewald Rostek GmbH, Mendenwww.bra.nrw.de/1667275 [pdf, 73KB]Veröffentlichungsdatum: 04.05.2012
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Firma Gebr. Grünewald GmbH & Co. KG, Kirchhundemwww.bra.nrw.de/1657661 [pdf, 32KB]Veröffentlichungsdatum: 28.04.2012
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Firma RWE Power AG, Essenwww.bra.nrw.de/1650806 [pdf, 35KB]Veröffentlichungsdatum: 21.04.2012
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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für Metallbe- und verarbeitung, Oberflächenbehandlungwww.bra.nrw.de/598875
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für Holz-, Papier und Spanplattenanlagenwww.bra.nrw.de/598867
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für Chemikalienlägerwww.bra.nrw.de/598863
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für Chemieanlagenwww.bra.nrw.de/598891
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für Abfallverbrennungsanlagenwww.bra.nrw.de/598879
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für die Textilverarbeitungwww.bra.nrw.de/598887
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für Steine, Erden, Zement, Kalk und Glaswww.bra.nrw.de/598871
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für Sprengstoffbetriebewww.bra.nrw.de/598883
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für Energieanlagen und Kraftwerkewww.bra.nrw.de/598859
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Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung - Immissionsschutz
Besonders umweltrelevante Vorhaben werden veröffentlicht, damit sich betroffene und interessierte Bürgerinnen und Bürger informieren und ggf. Einwendungen erheben können.