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Bereich: Wirtschaft, Arbeitsmarkt > Arbeitsmarktpolitische Förderprogramme

Investitionsförderung von beruflichen Bildungsstätten Gehört zum Bereich Wirtschaft, Arbeitsmarkt

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert - teilweise gemeinsam mit entsprechenden Bundesstellen - notwendige Investitionen in beruflichen Bildungsstätten. Dabei verfolgt es das Ziel, die Strukturen der Berufsaus- und Weiterbildung zu erhalten, auszubauen und zu verbessern. Im Rahmen der Berufsausbildung sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in die Ausbildungssysteme eingebunden. Diese Betriebe sind jedoch auf Grund ihrer Größe nicht immer in der Lage, alle geforderten Ausbildungsinhalte am Arbeitsplatz vor Ort allein zu vermitteln. Daher sind sie bei der Erfüllung dieses Auftrags auf die Unterstützung durch die Berufsbildungsstätten angewiesen.

Wer wird gefördert?

  • Überbetriebliche Berufsbildungsstätten ( ÜBS )
  • Außerbetriebliche Berufsbildungsstätten ( ABS )
  • Fachkompetenzzentren des Handwerks
  • Sonstige berufliche Bildungsstätten

Was wird gefördert?

  • Im Bereich der ÜBS und der ABS werden die Ausgaben für Bau, Umbau und Modernisierungsmaßnahmen sowie Ausgaben für die technische Ausstattung gefördert.
     
  • Ebenfalls gefördert wird die Weiterentwicklung der ÜBS und der ABS zu sogenannten Fachkompetenzzentren, in denen in ausgewählten Bereichen eine weitergehende Spezialisierung auf hohe und moderne technische Standards erfolgen soll. Hier können Zuschüsse zu Bau- und Ausstattungsinvestitionen gewährt werden.
  • Das Land fördert die zuwendungsfähigen Ausgaben - nach positiver Abstimmung mit den weiteren am Verfahren beteiligten Stellen - in der Form einer Anteilsfinanzierung.

Bei Bedarf können Sie hierzu weitere Informationen - wie zum Beispiel zur Höhe der Förderung - dem Merkblatt zur ÜBS-Förderung und dem zugehörigen Ablaufplan entnehmen.

Welche Behörde ist für die Antragsbearbeitung und Bewilligung zuständig?

  • Auf Landesseite ist dies die jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung.
  • Auf Bundesseite sind die zuständigen Bewilligungsbehörden
    • das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Projekte der beruflichen Weiterbildung im Handwerk.
    • das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)für Projekte der überbetrieblichen Ausbildung.

Welches Verfahren ist zu beachten?

  • Anträge auf Förderung übersenden Sie bitte jeweils in 2-facher Ausfertigung.
  • Sofern sich der Bund an der Förderung der Maßnahme beteiligt, müssen Sie die Fördermittel auch bei dieser Stelle beantragen.
  • Die grundsätzlichen Regelungen für die Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur ÜBS-Förderung

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