Themen von A bis Z
Alle zur zur Verfügung stehen Themen der Bezirksregierung Arnsberg, sortiert von A bis Z. Bitte in der rechten Spalte den entsprechenden Anfangsbuchstaben wählen.
Die neuesten Themen
Genehmigung und Überwachung von Rohrfernleitungsanlagen
Die Bezirksregierung Arnsberg ist zuständig für die Rohrfernleitungsanlagen zum Transport von Gasen oder wassergefährdenden Stoffen. Die Anforderungen an die Genehmigung und den Betrieb dieser Leitungen ergeben sich aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, der Rohrfernleitungsverordnung und den Technischen Regeln für Rohrfernleitungen. mehrwww.bra.nrw.de/1443467
Förderung von Migrantenselbstorganisationen (MSO)
Ein Handlungsschwerpunkt der Landesregierung ist die besondere Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte. mehrwww.bra.nrw.de/1438903
Arnsberger Energie-Dialoge
Nach der Auftaktveranstaltung im Januar folgten zur zweiten Veranstaltung am 03.02.2012 jetzt Energieerzeuger und Netzbetreiber der Einladung der Bezirksregierung. mehrwww.bra.nrw.de/1427838
Schulwanderungen
Informationen zu Schulwanderungen, Schulfahrten, Schullandheimaufenthalten, Studienfahrten und internationalen Begegnungen. mehrwww.bra.nrw.de/1407620
Machbarkeitsstudie "Potentiale Erneuerbarer Energien im Regierungsbezirk Arnsberg"
Eine Machbarkeitsstudie der Bezirksregierung Arnsberg zeigt die Potentiale einer Energiewende auf, durch die bis zum Jahr 2020 der Anteil der Erneuerbaren Energien im Regierungsbezirk auf 30 % gesteigert werden kann. mehrwww.bra.nrw.de/1392779
Schulische Förderung von Sinti- und Roma-Kindern
Die Bezirksregierung Arnsberg unterstützt durch mehrere Maßnahmen die schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen aus Sinti- und Romafamilien. mehrwww.bra.nrw.de/1391238
Eigenjagd Klostermersch
Informationen zur Jagdmiete mehrwww.bra.nrw.de/1387808
Mobbing unter Schülerinnen und Schülern
Wie entsteht Mobbing unter Schülern? Was können Lehrkräfte und Eltern tun?
mehrwww.bra.nrw.de/1387462
Störfallrecht
Betriebe, die mit bestimmten gefährlichen Stoffen in relevanter Menge umgehen, können der Störfall-Verordnung unterliegen. Diese Betriebe müssen besondere Pflichten erfüllen, u. a. bestimmte Unfälle oder Schadensereignisse der Bezirksregierung melden. mehrwww.bra.nrw.de/1372318