Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe (KBD-WL) 

Auch mehr als 60 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges werden in Nordrhein-Westfalen noch in großem Umfang Kampfmittel aus den beiden Weltkriegen gefunden. Der Schutz der Bevölkerung vor den von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren obliegt den örtlichen Ordnungsbehörden, also den Städten und Gemeinden.
Die Bezirksregierung Arnsberg steht den Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgabe mit speziell ausgebildetem Personal und entsprechender Technik zur Seite. Dabei setzt sie auf eine regionale Aufteilung:
Die Zentrale des Kampfmittelbeseitigungsdienstes hat ihren Sitz in Hagen, während in Münster und Detmold jeweils eine Außenstelle unterhalten wird.
Die Aufgabe der Beseitigung von Kampfmitteln gliedert sich in vier Teilbereiche:
- Luftbildauswertung
- Kampfmitteldetektion/-ortung
- Kampfmittelräumung
- Kampfmittelvernichtung/endgültige Beseitigung
Die Luftbildauswertung wird auf Anforderung der örtlichen Ordnungsbehörde tätig; sie untersucht die zu der jeweiligen Fläche gehörigen historischen Luftbilder auf erkennbares Kriegsgeschehen wie z.B. Stellungen, Schützengräben, Artillerietätigkeit, Bombardierung oder Blindgängereinschlagsstellen (sog. Verdachtspunkte). Das Ergebnis der Auswertung wird, verbunden mit einer entsprechenden Handlungsempfehlung, der Ordnungsbehörde mitgeteilt.
Falls Kriegseinwirkungen auf Grund der Luftbildauswertung oder auf Grund anderer Quellen wie z. B. Zeitzeugen nicht ausgeschlossen werden können, erfolgt eine Kampfmitteldetektion. Die Kampfmitteldetektion macht sich zu Nutze, dass Metallteile, also auch Kampfmittel, das Erdmagnetfeld charakteristisch verändern. Mit entsprechenden Geräten wird dabei versucht, Aufschluss über die tatsächliche Belastung z. B. eines Verdachtspunkts zu gewinnen. Bei nicht konkretem Verdacht kann auch z. B. die sogenannte Flächendetektion zur Anwendung kommen, bei der die möglicherweise belastete Fläche systematisch abgesucht wird.
Sollten die Detektionsmaßnahmen zu Ergebnissen führen, die einen Munitionsverdacht konkretisieren, werden Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Räumung der Kampfmittel eingeleitet. Bedingt durch die Vielfalt der Kampfmittel und der zugehörigen Zündsysteme sind umfangreiche munitionstechnische Kenntnisse Voraussetzung für eine eindeutige Identifizierung, die notwendige Gefahrenabschätzung sowie eine fachgerechte Handhabung
Die geborgene und als transportfähig eingestufte Munition wird dann einem der beiden Munitionszerlegebetriebe der Bezirksregierungen Arnsberg bzw. Düsseldorf zugeführt und dort vernichtet.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
Informationen zum Thema im Internet:
- Ordnungsbehördliche Verfügung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)
- Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst
- Technische Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung im Land Nordrhein-Westfalen (TVV KpfMiBes)
- Kampfmittelbeseitigung - Erstattung der anfallenden Kosten