Kampfmittelfund - Verhaltensregeln beim zufälligen Fund von Kampfmitteln 
Was unter dem Begriff „Kampfmittel“ zu verstehen ist, wie man sich beim Auffinden solcher Kampfmittel zu verhalten hat, wer zum Umgang mit Kampfmitteln befugt und welche Konsequenzen Fehlverhalten zur Folge haben kann, ist in der Kampfmittelverordnung des Landes (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel) beschrieben.
Zur eigenen Sicherheit sollten beim Auffinden von Kampfmitteln die folgenden Verhaltensregeln in jedem Fall beachten:
- Kampfmittel nicht berühren!
- Wurden Kampfmittel versehentlich mit der Hand aufgenommen, vorsichtig ablegen!
- Wurde das Kampfmittel durch eine Baumaschine erfasst oder auf ein Fahrzeug verladen, Kampfmittel in der Lage belassen! Maschine abstellen und sichern!.
- (Weitere) Erschütterungen vermeiden, Arbeiten am Fundort einstellen!
- Fundstelle markieren!
- Fundort räumen!
- Unbefugte vom Fundort fernhalten und warnen!
- Polizei und Ordnungsamt alarmieren!
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Reinhold Schmitz
Technischer Einsatzleiter
Telefon 02931 82-3885
Telefax 02931 82-3898
E-Mail reinhold.schmitz@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
In der Krone 31
58099 Hagen
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Hans-Peter Eser
Dezernent für Kampfmittelbeseitigung
Telefon 02931 82-3880
Telefax 02931 82-3898
E-Mail hans-peter.eser@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
In der Krone 31
58099 Hagen
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