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Bereich: Schule > Finanzielle Förderung

Kein Kind ohne Mahlzeit Gehört zum Bereich Schule

Das Land fördert die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell bedürftigen Familien an der Mittagsverpflegung in offenen oder gebundenen Ganztagsschulen des Primarbereichs und der Sekundarstufe I.

Den Antrag stellt der Schulträger jeweils bis zum 30. September für das laufende Schuljahr bei der Bezirksregierung. Bis zum 31. Oktober des Folgeschuljahres muss er dann den entsprechenden Verwendungsnachweis vorlegen.

Bei einer fünftägigen Ganztagsschule liegt die Förderung pro Jahr und Kind bei 200 Euro; der Eigenanteil der Eltern beträgt 200 Euro, der des Schulträgers 100 Euro.

Die Erlasse des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Schule und Weiterbildung aus dem Jahr 2007 zu den Förderrichtlinien und ihrer Umsetzung finden sich unter „Downloads“. Seit Anfang 2009 ist jedoch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes für das Förderprogramm zuständig.


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