Kommunale Haushalte: Begriffsbestimmungen 

Die Bezirksregierung Arnsberg ist Aufsichtsbehörde über die kreisfreien Städte und Kreise im Regierungsbezirk. Die beschlossenen Haushalte werden der Bezirksregierung zur Prüfung vorgelegt. Die wichtigsten Begriffe des kommunalen Haushaltsrechts sind im Folgenden erläutert:.
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Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen und Kreisen
Gemäß den Vorschriften der GO NRW können Kommunen und Kreise im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Anforderungen Gesellschaften gründen oder sich daran beteiligen. Vor Aufnahme der wirtschaftlichen Betätigung ist ein Anzeigeverfahren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich -
Allgemeine Kommunalaufsicht
Die Bezirksregierung hat die allgemeine Aufsicht über die kreisfreien Städte und Kreise im Regierungsbezirk. Hierbei achtet sie darauf, dass die Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden. Gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden hat der Landrat/die Landrätin die unmittelbare Aufsicht, die Bezirksregierung ist obere Aufsichtsbehörde.