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Bereich: Kultur, Migration, Gesundheit, Sport > Gesundheit und Pflege

Krankenhauswesen Gehört zum Bereich Kultur, Migration, Gesundheit, Sport

Operationsraum in einem Krankenhaus
   
Die stationäre medizinische Versorgung im Regierungsbezirk Arnsberg wird in mehr als 100 Krankenhäusern sichergestellt. Die Bezirksregierung ist Ansprechpartnerin

  • bei Träger-, Gesellschafter- oder Eigentümerwechseln von Krankenhäusern und von Ausbildungsstätten an Krankenhäusern,
  • für die Krankenhausplanung und -förderung sowie
  • für Besuchskommissionen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten für psychiatrische Einrichtungen (PsychKG).

Detailinformationen zu einzelnen Krankenhäusern finden sich in der Krankenhaus-Datenbank NRW.


Weiterführende Informationen

Träger-/Gesellschafter-/Eigentümerwechsel

Trägerwechsel von Krankenhäusern und von Ausbildungsstätten an Krankenhäusern im Regierungsbezirk muss die Bezirksregierung genehmigen. Außerdem muss ihr mitgeteilt werden, wenn Gesellschafter oder Eigentümer wechseln.

Krankenhausplanung, Krankenhausförderung

Informationen zu den Rahmenbedingungen der Krankenhausplanung und -förderung in Nordrhein-Westfalen

Besuchskommissionen

Psychiatrische Einrichtungen müssen mindestens einmal in zwölf Monaten unangemeldet von einer Besuchskommission besichtigt werden. Diese überprüft, ob die Einrichtungen die an sie gestellten besonderen Aufgaben erfüllen.

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