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Bereich: Landes- und Schuldienst > Dienst- und Arbeitsrecht

Krankmeldungen im Lehrerbereich Gehört zum Bereich Landes- und Schuldienst

Grundsätzlich sind Erkrankungen von Lehrkräften, Lehramtsanwärterinnen/-anwärtern und Referendarinnen/Referendare für ein Schulhalbjahr bis spätestens 1 Monat nach Ende des Schulhalbjahres vorzulegen. Ausnahmen ergeben sich für die Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Für diese Fälle ist eine umgehende Meldung erforderlich.

Im Downloadbereich erhalten Sie weitere Informationen zur Meldung von Erkrankungen (Rundverfügung vom Dezember 2004). Sie finden dort auch die Aufstellung der Erkrankungen für das jeweilige Schulhalbjahr.


Info-Bereich

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