Kulturförderung der Vertriebenen und Flüchtlinge 
Im Rahmen von Fördermaßnahmen gem. § 96 BVFG gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen für Vortragsveranstaltungen, Arbeitstagungen, Ausstellungen und Begegnungen im Inland und im Herkunftsland, die Einrichtung und Ausstattung von Kultur- und Begegnungsstätten im Herkunftsland, den Austausch von Kulturgütern mit dem Herkunftsland sowie Veröffentlichungen wissenschaftlicher und künstlerischer Art.
Informationen auf der Homepage der Bewilligungsbehörde:
Kompetenzzentrum für Integration
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Joachim Finsterbusch
Telefon 02931 82-2903
Telefax 02931 82-2909
E-Mail joachim.finsterbusch@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Schloßstr. 14
59821 Arnsberg
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Kompetenzzentrum für Integration
Das Kompetenzzentrum für Integration unterstützt landesweit den Integrationsprozess durch Beratung, Förderung und Wissenstransfer. Es wendet sich an Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte, sowie an Kommunen, Institutionen und Verbände.