Landesprogramm Kultur und Schule

Kreise, kreisfreie Städte sowie Träger genehmigter Ersatzschulen können Zuwendungen aus dem Landesprogramm Kultur und Schule erhalten.
Die Zuwendungsvoraussetzungen sind im Detail der Förderrichtlinie sowie dem Runderlass zur Förderrichtlinie zu entnehmen.
Förderanträge sind bei der Bezirksregierung einzureichen.
Das entsprechende Förderprogramm wird vom Land Nordrhein-Westfalen angeboten. Die Bezirksregierung prüft die Anträge und bewilligt die Fördergelder für Projekte im Regierungsbezirk. Über die Auswahl der Projekte wird im Rahmen einer Jurysitzung entschieden.
Der Förderantrag ist bis zum 31. Mai des Jahres, in dem das betreffende Schuljahr beginnt, bei der Bezirksregierung vorzulegen.
Zusatz für Ersatzschulen sowie Kooperationsprojekte:
Gemäß dem Runderlass zur Förderrichtlinie sind Förderanträge der Ersatzschulen mit den Projektdatenblättern sowie die Projektdatenblätter für Kooperationsprojekte bis zum 31. März des Jahres direkt bei der Bezirksregierung vorzulegen.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Beate Kleine
Telefon 02931 82-3481
Telefax 02931 82-40027
E-Mail beate.kleine@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg
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Sabine Hoevel
Telefon 02931 82-3088
Telefax 02931 82-40027
E-Mail sabine.hoevel@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg
Downloads:
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Förderrichtliniewww.bra.nrw.de/539318 [pdf, 31KB]
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Erlasswww.bra.nrw.de/1242758 [pdf, 29KB]
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Projektdatenblattwww.bra.nrw.de/1242769 [pdf, 531KB]
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Förderantragwww.bra.nrw.de/539329 [doc, 74KB]