Luftreinhalteplanung 

Luftreinhaltepläne sind nach § 47 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) immer dann zu erstellen, wenn in bestimmten Gebieten die in der 39. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (39. BImSchV) festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten sind.
Besteht die Gefahr, dass die in der 39. BImSchV festgelegten Alarmschwellen überschritten werden, hat die zuständige Behörde einen Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen aufzustellen.
Für die Aufstellung der Pläne sind die Bezirksregierungen in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW und den betroffenen Kommunen verantwortlich.
Die Bezirksregierung überwacht in regelmäßigen Zeitintervallen die Umsetzung der in den Plänen festgelegten Maßnahmen.
Im Regierungsbezirk Arnsberg gibt es zurzeit zwei gültige Aktionspläne (AP), nämlich in Erwitte und Warstein. Diese basieren auf dem bis zum 05.08.2010 gültigen § 47 BImSchG und der damaligen 22. BImSchV. Daneben gelten zwei Luftreinhaltepläne (LRP) in Hagen und Siegen sowie der regionale Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, der für den Teilplan Ost die Städte Bochum, Dortmund und Herne umfasst.
In den Städten Erwitte, Gevelsberg, Hamm und Kamen sowie in der Gemeinde Bönen werden derzeit Luftreinhaltepläne erarbeitet.