Musikschule 
Förderfähig sind
- eine institutionelle Förderung
- einzelne Projekte
- eine Pro-Kopf-Förderung der Musikschulen
Antrag bei der Bezirksregierung einreichen.
Das Förderprogramm wird vom Land Nordrhein-Westfalen angeboten, die Bezirksregierung prüft die Anträge und bewilligt Fördergelder für dieses Programm im Regierungsbezirk
Die Anträge für die Förderung einzelner Projekte sind bis zum 31.10. für das Folgejahr einzureichen.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Ulrike Schneider
Telefon 02931 82-3205
Telefax 02931 82-40385
E-Mail ulrike.schneider@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg
