Mutterschutz: Mitteilungen zur Beschäftigung einer Schwangeren 
Die Bezirksregierung
- nimmt von Beschäftigten mit Sitz im Regierungsbezirk Mitteilungen nach dem Mutterschutzgesetz zur Beschäftigung einer Schwangeren entgegen,
- überwacht die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes in Betrieben und Verwaltungen im Regierungsbezirk,
- steht für alle Fragen rings um die Beschäftigung von werdenden und stillenden Müttern zur Verfügung, und
- geht Beschwerden von Beschäftigten über Verstöße im Regierungsbezirk nach.
Schwangere und Stillende genießen einen besonderen gesetzlichen Schutz gegen körperliche und psychische Überbeanspruchung am Arbeitsplatz. So gelten zum Beispiel für bestimmte Zeiten und Tätigkeiten vor und nach einer Geburt Beschäftigungsverbote. Auch müssen Arbeitgeber/innen Müttern die zum Stillen erforderliche Zeit gewähren.
Für die Einhaltung der Vorschriften des Mutterschutzgesetzes ist der/die Arbeitgeber/in verantwortlich. Sie/er muss zum Beispiel
- entscheidet im Regierungsbezirk über Anträge zur Ausnahme vom Verbot der Beschäftigung von Schwangeren und Stillenden,
- der Bezirksregierung unverzüglich eine Mitteilung senden, sobald sie/er von einer Beschäftigten über deren Schwangerschaft informiert wird. Vordrucke finden sich unter "Downloads".
- eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und dokumentieren, in der sie/er prüft, ob die Arbeit für eine Schwangere beziehungsweise Stillende geeignet ist. Ein Vordruck für eine Gefährdungsbeurteilung steht ebenfalls unter "Downloads" zur Verfügung.
- den Arbeitsplatz so gestalten, dass eine gesundheitliche Gefährdung von Mutter und Kind ausgeschlossen ist.
Rechtsvorschriften und Arbeitshilfen
Die Rechtsvorschriften finden sich im Internet über das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen oder im Internetauftritt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Im Wissens- und Beratungsnetzwerk "KomNet NRW" stellen zudem Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden jedermann ihr Fachwissen zum Thema zur Verfügung.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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für Bochum und Hernewww.bra.nrw.de/567798
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für Dortmund und den Kreis Unnawww.bra.nrw.de/560431
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für Hagen, den Ennepe-Ruhr- und den Märkischen Kreiswww.bra.nrw.de/560464
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für Hammwww.bra.nrw.de/433810
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für den Hochsauerlandkreis und den Kreis Soestwww.bra.nrw.de/433667
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für die Kreise Olpe und Siegen-Wittgensteinwww.bra.nrw.de/433732
Downloads:
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Vordruckwww.bra.nrw.de/433531 [pdf, 366KB]für Mitteilungen nach dem Mutterschutzgesetz für den Hochsauerlandkreis, die Kreise Soest und Unna sowie die Stadt Hamm/Westf.
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Vordruckwww.bra.nrw.de/433542 [pdf, 367KB]für Mitteilungen nach dem Mutterschutzgesetz für den Märkischen Kreis, den Ennepe-Ruhr-Kreis sowie die Städte Bochum, Dortmund, Hagen und Herne
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Vordruckwww.bra.nrw.de/433553 [pdf, 321KB]für Mitteilungen nach dem Mutterschutzgesetz für die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein
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