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Mutterschutz: Mitteilungen zur Beschäftigung einer Schwangeren Gehört zum Bereich Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz

Meldung vom 25.10.2011

Berufstätige Schwangere

Tipps zum Thema Mutterschutz Gehört zum Bereich Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz

Beruf und Familie unter einen Hut zu kriegen – ein Bedürfnis, das viele beschäftigt. Für berufstätige Schwangere kommen noch weitere Fragen hinzu. Hier einige Antworten.  mehr...

Die Bezirksregierung

  • nimmt von Beschäftigten mit Sitz im Regierungsbezirk Mitteilungen nach dem Mutterschutzgesetz zur Beschäftigung einer Schwangeren entgegen,
  • überwacht die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes in Betrieben und  Verwaltungen im Regierungsbezirk,
  • steht für alle Fragen rings um die Beschäftigung von werdenden und stillenden Müttern zur Verfügung, und
  • geht Beschwerden von Beschäftigten über Verstöße im Regierungsbezirk nach.

Schwangere und Stillende genießen einen besonderen gesetzlichen Schutz gegen körperliche und psychische Überbeanspruchung am Arbeitsplatz. So gelten zum Beispiel für bestimmte Zeiten und Tätigkeiten vor und nach einer Geburt Beschäftigungsverbote. Auch müssen Arbeitgeber/innen Müttern die zum Stillen erforderliche Zeit gewähren.

Für die Einhaltung der Vorschriften des Mutterschutzgesetzes ist der/die Arbeitgeber/in verantwortlich. Sie/er muss zum Beispiel

  • entscheidet im Regierungsbezirk über Anträge zur Ausnahme vom Verbot der Beschäftigung von Schwangeren und Stillenden,
  • der Bezirksregierung unverzüglich eine Mitteilung senden, sobald sie/er von einer Beschäftigten über deren Schwangerschaft informiert wird. Vordrucke finden sich unter "Downloads".
  • eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und dokumentieren, in der sie/er prüft, ob die Arbeit für eine Schwangere beziehungsweise Stillende geeignet ist. Ein Vordruck für eine Gefährdungsbeurteilung steht ebenfalls unter "Downloads" zur Verfügung.
  • den Arbeitsplatz so gestalten, dass eine gesundheitliche Gefährdung von Mutter und Kind ausgeschlossen ist.

Rechtsvorschriften und Arbeitshilfen

Die Rechtsvorschriften finden sich im Internet über das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen oder im Internetauftritt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Im Wissens- und Beratungsnetzwerk "KomNet NRW" stellen zudem Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden jedermann ihr Fachwissen zum Thema zur Verfügung.


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