Kurzlink: www.bra.nrw.de/553672
Bereich: Schule > Schulformen, -organisation, -entwicklung > Schulorganisation

Offene Ganztagsschule im Primarbereich Gehört zum Bereich Schule

Seit Einrichtung der Offenen Ganztagsschule im Jahr 2003 ist die Zahl der Ganztagsangebote an Grundschulen und Förderschulen kontinuierlich gewachsen.

Im Regierungsbezirk Arnsberg bieten im Schuljahr 2009/2010 528 Grundschulen und 58 Förderschulen mit insgesamt 35 030 Plätzen solche Möglichkeiten ganzheitlicher Förderung an. Landesweit soll die Zahl der Plätze nach Beschluss der jeweiligen Schulträger zum Schuljahr 2010/2011 auf 225.000 steigen.

Darüber hinaus gibt es an einzelnen Schulen ergänzende Betreuungsangebote wie "Pädagogische Übermittagsbetreuung" oder "Schule von acht bis eins", die einen Betreuungsrahmen an Orten bieten, an denen auf Dauer kein Bedarf für eine Offene Ganztagsschule besteht.

Organisation, Gestaltung und Kooperation

Die Offene Ganztagsschule ermöglicht die Verzahnung von Angeboten des planmäßigen Unterrichts am Vormittag mit außerunterrichtlichen Angeboten am Nachmittag und in den Ferien. Dabei bildet die enge Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe und weiteren außerschulischen Partnern die Grundlage für eine umfassende und systematische Förderung der schulischen, sozialen und persönlichen Entwicklung von Kindern. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten wird in Kooperationsvereinbarungen festgelegt und ausgestaltet.

Der Zeitrahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich richtet sich nach dem Bedarf der Erziehungsberechtigten, erstreckt sich aber unter Einbeziehung der Unterrichtszeit am Vormittag an allen Wochentagen in der Regel von 8 bis 16.00 Uhr, mindestens aber bis 15.00 Uhr.

Offene Ganztagsschulen bieten ein vielfältiges Programm, das Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, individuelle Förderung und gemeinsame Freizeit einschließt. Für die konkrete Ausgestaltung  und Schwerpunktsetzung vor Ort ist das Team aus Lehrkräften der jeweiligen Schule und dem pädagogischen Personal des Ganztags verantwortlich.

In vielen Offenen Ganztagsschulen haben sich Kooperationen mit Einrichtungen der örtlichen Jugendhilfe, kulturellen Einrichtungen und örtlichen Sportvereinen bewährt. Diese können bedarfsgerecht und vielfältig geeignete Angebote bereit stellen.

Außerunterrichtliche Angebote in Offenen Ganztagsschulen umfassen häufig:

  • über den in der Stundentafel verankerten Förderunterricht hinaus gehende Förderangebote
  • qualifizierte Hausaufgabenbetreuung
  • themenbezogenen Angebote/Arbeitsgemeinschaften/Projekte
  • Angebote zur musisch-künstlerischen Bildung und Erziehung
  • Spiel und Sport/Bewegungsförderung
  • Projekte der Kinder- und Jugendhilfe

Finanzierung und Fördermittel

Der offene Ganztag wird finanziert durch die Bereitstellung von Lehrerstellen und Personalzuschüssen des Landes, durch anteilige Finanzierung des Personals durch  Kommunen und Träger der Jugendhilfe sowie Elternbeiträge. Diese werden von den Kommunen festgelegt und können maximal 100 € pro Kind pro Monat betragen. Mit dem Landesfond "Kein  Kind ohne Mahlzeit" werden zudem zusätzliche Fördermittel bereit gestellt, um die Eltern zu unterstützen, die die Kosten für ein Mittagessen im Ganztag nicht bezahlen können. Das Land übernimmt dabei pro Mahlzeit 1 €, die Kommunen übernehmen 0,50 €, den Eltern bleibt ein Eigenanteil von in der Regel 1 €.

Personal

Das Personal im Offenen Ganztag ermöglicht die Verbindung unterschiedlichster Professionen und Fachrichtungen. Neben  Fachkräften – Lehrkräfte, Erzieher, Sozialpädagogen und Sozialarbeiter - unterstützen andere Fachleute – Handwerker, Musikschullehrer, Künstler, Übungsleiter aus dem Sport - und bei pädagogischer Eignung auch andere Personen wie Eltern, ehrenamtlich tätige Personen, Senioren u.a. die Umsetzung des außerunterrichtlichen Angebotes vor Ort.


Info-Bereich

Ansprechpartner/innen:

Kurzlink zu dieser Seite: www.bra.nrw.de/553672