Bezirksregierung
Arnsberg
Eine große Gruppe von Personen sitzt in einem Bus

Personenbeförderung mit Bussen

Für folgende Bereiche der Personenbeförderung mit Bussen, Pkw und Straßenbahnen ist eine Genehmigung erforderlich:

  • Gelegenheitsverkehr
  • nationaler Linien-/Fernlinienverkehr
  • grenzüberschreitender Verkehr

Die Genehmigungen werden nach den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bzw. EU-Vorschriften erteilt. Zu den Voraussetzungen für die Zulassung zum Beruf als Straßenpersonenverkehrsunternehmer*in gehören persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und der Nachweis der fachlichen Eignung. Für die Bescheinigung der fachlichen Eignung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.

Daneben hat die Bezirksregierung folgende Aufgaben:

  • Aufsicht über die ausführenden Verkehrsunternehmen
  • Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren