Planmäßiger Rückzug des Bergbaus 
Die Aufbereitung ehemals betrieblich in Anspruch genommener Flächen für eine sinnvolle Folgenutzung ist gesetzliche Verpflichtung des Bergwerksunternehmers.
Das im Bundesberggesetz festgelegte Abschlussbetriebsplanverfahren ist die Grundlage für Maßnahmen die bei Einstellung eines Bergwerksbetriebs, bei der Sanierung schadstoffbelasteter Bergwerksflächen oder bei Errichtung und Rekultivierung von Bergehalden durch den Unternehmer zu ergreifen sind.
Um die vielfältigen Belange
- des Bodenschutzrechts
- des Umwelt- und Naturschutzrechts
- des Abfallrechts
- des Wasserrechts
- des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
konsequent zu berücksichtigen und die Einbeziehung entsprechenden Sachverstands zu erreichen, wirken die Kommunalbehörden und eine Vielzahl weiterer Träger öffentlicher Belange im Verfahren mit.
Vorrangiges Ziel des Abschlussbetriebsplanverfahrens ist zum einen die genutzten Flächen einer raschen wirtschaftlichen Folgenutzung zuzuführen aber auch zu gewährleisten, dass von den Flächen keinerlei Gefahren, insbesondere schädigende Umwelteinflüsse ausgehen.
Sind alle zur Durchsetzung der vorgenannten Ziele erforderlichen Maßnahmen erfolgreich durchgeführt, endet die Bergaufsicht und damit die bergbehördliche Zuständigkeit.
Über die weitere Nutzung der ehemaligen Bergbauflächen entscheiden ab dann die Kommunalbehörden.
Weiterführende Informationen
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