Preisprüfung bei öffentlichen Aufträgen 
Auf Antrag öffentlicher Auftraggeber/innen prüft die Bezirksregierung Arnsberg, ob die Preise, die Unternehmen mit Sitz im Regierungsbezirk im Rahmen von öffentlichen Aufträgen fordern, angemessen sind. Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Für öffentliche Aufträge gilt das Preisrecht:
- Alle Bietenden, die Angebote auf Aufforderungen öffentlicher Auftraggeber/innen abgeben, unterliegen den Vorschriften der Verordnung PR Nr. 30/53.
- Sie dürfen also keine höheren als die nach der Verordnung zulässigen Preise festsetzen; Preisabsprachen, die dagegen verstoßen, sind nichtig.
- Zulässig sind nur Preise, die unter Markt- beziehungsweise Wettbewerbskontrolle entstanden sind. Die Verordnung gibt also Marktpreisen den Vorrang vor Selbstkostenpreisen und fördert den Vertragsabschluss zu Festpreisen.
Für Preisprüfungen von Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb des Regierungsbezirks haben, sind andere Preisüberwachungsstellen zuständig. Ein Anschriftenverzeichnis findet sich unter Downloads.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
Downloads:
-
Verordnung PR Nr. 30/53www.bra.nrw.de/367941 [pdf, 15KB]über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
-
Leitsätzewww.bra.nrw.de/367952 [pdf, 45KB]für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)
-
Preisüberwachungsstellenwww.bra.nrw.de/367930 [pdf, 300KB]Anschriftenverzeichnis der Preisüberwachungsstellen für öffentliche Aufträge