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Bereich: Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz > Wasserwirtschaft und Gewässerschutz

Programm "Lebendige Gewässer" und Umsetzungsfahrpläne Gehört zum Bereich Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz

Ein wesentliches Ziel der im Dezember 2000 verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ist die Erreichung des guten Zustands der Gewässer bis 2015, wo immer dies möglich ist. Zentrales Instrument für die Umsetzung ist der Bewirtschaftungsplan, in dem sowohl die Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Gewässer als auch die daraus resultierenden Maßnahmenprogramme zusammengefasst sind.

Naturnah gestaltete Flusslandschaft

Ein Element dieses Maßnahmenprogramms und Schwerpunkt in NRW ist das Programm „Lebendige Gewässer“. Bäche und Flüsse sollen mit unterschiedlichen Maßnahmen ihren natürlichen Charakter und damit ein Stück natürlicher Gestaltung zurück erhalten. Allerdings wurden viele dieser hydromorphologischen Maßnahmen zeitlich nach hinten verschoben und als Gründe für Fristverlängerungen oft Planungs- und Finanzierungsvorbehalte genannt.

Damit diese und auch andere Gründe bei der weiteren konkreten Planung angemessen berücksichtigt werden, ist es wichtig, die Maßnahmenplanung gemeinsam vor Ort in einer Kooperation mit allen Gewässerexperten zu erarbeiten, vor allen Dingen abzustimmen und in einem Umsetzungsfahrplan zu festzuhalten. Umsetzungsfahrpläne sollen den weiteren Planungsprozess konkretisieren und entsprechend der Bewirtschaftungszeiträume (6 Jahre) angelegt sein.

Im Regierungsbezirk Arnsberg sind vorrangig die Kommunen als Unterhaltungsträger der Gewässer aufgefordert bis 2012 Umsetzungsfahrpläne für die ökologische und naturnahe Gestaltung ihrer Gewässer aufzustellen. Es geht dabei vor allem um die regionale Zusammenarbeit. Die Bewirtschaftungsziele sind verbindlich und sollen kooperativ erreicht werden.

Auf Basis vorhandener Planungen können zusammenhängende Gewässersysteme betrachtet werden sowie alle Betroffenen auch aus anderen Bereichen wie Hochwasser- und Naturschutz, Regional- und Stadtentwicklung einbezogen und so Synergien genutzt werden. Außerdem soll die Öffentlichkeit umfassend und rechtzeitig informiert werden.

Diese Kooperationen können auf Planungseinheiten oder Verwaltungseinheiten  zugeschnitten sein. Dabei sollen immer die Träger der Gewässerunterhaltung, die Kommunen, die unteren und oberen Wasserbehörden sowie die unteren Landschaftsbehörden beteiligt sein. Für die Kooperationen kann auf bestehende Strukturen, wie die der "Runden Tische" der Bezirksregierungen, zurückgegriffen werden.


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