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Bereich: Landes- und Schuldienst > Finanzielle Leistungen

Reisekostenerstattung an Angehörige der Bezirksregierung Arnsberg Gehört zum Bereich Landes- und Schuldienst

Erstattungsfähige Reisekosten können sein

  • Nutzung des privaten Pkw´s
  • Nutzung von Bahnfahrkarten
  • Gewährung von Tagegeldern
  • Mitnahme von weiteren Bediensteten
Anträge auf Erstattung können mittels entsprechendem Vordruck binnen sechs Monaten nach Durchführung gestellt werden.

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