Reisekostenerstattung an Angehörige der Bezirksregierung Arnsberg 
Erstattungsfähige Reisekosten können sein
- Nutzung des privaten Pkw´s
- Nutzung von Bahnfahrkarten
- Gewährung von Tagegeldern
- Mitnahme von weiteren Bediensteten
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
Downloads:
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Reisekostenrechnung, Allgemeinwww.bra.nrw.de/644943 [doc, 109KB]
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Reisekostenrechnung, Anlagewww.bra.nrw.de/644957 [doc, 182KB]
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Bei Abordnungen an andere Dienstorte können Angehörige der Bezirksregierung Gelder u. a. für tägliche Fahrten zum neuen Einsatzort beantragen.