Schornsteinfegerangelegenheiten

Neues Schornsteinfegerrecht
Das deutsche Schornsteinfegerrecht wurde umfassend reformiert. Ziel ist es, das Handwerk nach einer Übergangszeit für den Wettbewerb zu öffnen. Gleichzeitig soll das hohe Niveau an Feuersicherheit beibehalten werden.
Wesentliche Neuerungen
Bereits heute können die Grundstücks- und Wohnungseigentümer/innen unter bestimmten Voraussetzungen neben dem/der zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister/in auch eine/n anderen Schornsteinfeger/in mit der Ausführung der allgemeinen Schornsteinfegerarbeiten beauftragen. Die Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegermeister/in für frei werdende Kehrbezirke wird ausgeschrieben. Damit sollen der Zugang ausländischer Schornsteinfeger/innen und die Einführung von Wettbewerb ermöglicht werden.

Register für Schornsteinfeger
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird ein Schornsteinfegerregister geführt. In dieses Register werden die Bezirksschornsteinfegermeister und die ausländischen Betriebe, die in Deutschland Schornsteinfegerarbeiten ausführen möchten und dazu die handwerksrechtlichen Voraussetzungen besitzen, eingetragen.
Aufsichtsbehörden
Die Bezirksschornsteinfegermeister/innen unterstehen der Aufsicht der zuständigen Kreisordnungsbehörde. Aufsichtsmaßnahmen können erforderlich werden, wenn die Bezirksschornsteinfegermeister/innen als öffentlich beliehene Unternehmer/innen ihren Pflichten nicht in dem gebotenen Maße nachkommen.
Gebühren, Kehr- und Überprüfungsordnung
Die Kehr- und Überprüfungsordnungen und die zugehörigen Gebührenordnungen der Länder wurden durch eine bundeseinheitliche Vorschrift ersetzt. In dieser Verordnung sind Art und Umfang der Kehrungen und Überprüfungen sowie die Höhe der Gebühren festgelegt.
Innungen
Der/die für die jeweilige Liegenschaft zuständige Bezirksschornsteinfegermeister/in kann bei der Schornsteinfegerinnung ermittelt werden.
Weiterführende Informationen
Aufsicht über das Schornsteinfegerhandwerk
Die Bezirksschornsteinfegermeister/-meisterinnen unterstehen der Aufsicht der Kreise und kreisfreien Städte. Die Bezirksregierung kann die Bezirksschornsteinfegermeister/-meisterinnen durch Aufsichtsmaßnahmen zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben anhalten.Ausschreibung und Vergabe der Kehrbezirke
Die Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegermeister/-meisterin für frei werdende Kehrbezirke wird öffentlich ausgeschrieben. Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung.Reform des Schornsteinfegerrechts
Das neue Schornsteinfegerrecht schafft die Voraussetzungen für die stufenweise Einführung von Wettbewerb im SchornsteinfegerhandwerkInfo-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Jürgen Lambrecht
Telefon 02931 82-3967
Telefax 02931 82-45083
E-Mail juergen.lambrecht@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Goebenstr. 25
44135 Dortmund
Downloads:
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FAQwww.bra.nrw.de/487633 [pdf, 33KB]Häufig gestellte Fragen zur Reform des Schornsteinfegerwesens
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Kehr- und Überprüfungsordnungwww.bra.nrw.de/487644 [pdf, 107KB]
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Ausschreibungsrichtlinienwww.bra.nrw.de/487655 [pdf, 35KB]
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Bewertungsbogenwww.bra.nrw.de/747553 [pdf, 19KB]Schornsteinfegerwesen - Ausschreibung von Kehrbezirken - Bewertung der Bewerbungen
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Stellenausschreibungen der Bezirksregierung Arnsberg
Informationen zu den ausgeschriebenen Stellenangeboten und zu den angebotenen Ausbildungsstellen der Bezirksregierung Arnsberg.