SED-Opferrente nach dem StrRehaG 
Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR, die strafrechtlich rehabilitiert und im Besitz einer Häftlingshilfebescheinigung sind, können eine besondere Zuwendung für Haftopfer beantragen. Betreffende Personen, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, wenden sich an die für ihren Wohnort zuständige Bezirkregierung.
Seit dem 01.09.2007 können Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR finanzielle Unterstützung des Landes beantragen. Je nach Wohnort können in Nordrhein-Westfalen die Anträge auf Opferpension bei den Bezirksregierungen gestellt werden.
Informationen zum Antragsverfahren beim:
Kompetenzzentrum für Integration
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Klaus Nauditt
Telefon 02931 82-2910
Telefax 02931 82-2909
E-Mail klaus.nauditt@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Schloßstr. 14
59821 Arnsberg
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Das Kompetenzzentrum für Integration unterstützt landesweit den Integrationsprozess durch Beratung, Förderung und Wissenstransfer. Es wendet sich an Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte, sowie an Kommunen, Institutionen und Verbände.