Silvesterfeuerwerk - Handel und Umgang 

Händlerinnen und Händler im Regierungsbezirk müssen den beabsichtigten Verkauf von Silvesterfeuerwerk bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigen. Denn schon der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist mit besonderen Gefahren verbunden. Das Sprengstoffrecht sieht daher besondere Maßnahmen zur Lagerung der pyrotechnischen Waren im Lager, in Verkaufsräumen und bei der Abgabe an die Verbraucher(innen) vor.
Speziell für Eltern haben die Arbeitsschützerinnen/-schützer der Bezirksregierung Arnsberg in einem Flyer wichtige Verhaltensregeln und nützliche Tipps für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk zusammengestellt.
Info-Bereich
Downloads:
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Pressemitteilung der Bezirksregierungwww.bra.nrw.de/366866 [pdf, 59KB]vom Januar 2009 zur Überprüfung des Verkaufs von Feuerwerkskörpern
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Informationenwww.bra.nrw.de/366880 [pdf, 1307KB]für Eltern zum Umgang mit Silvesterfeuerwerk