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Bereich: Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz > Produktsicherheit und Verbraucherschutz

Silvesterfeuerwerk - Handel und Umgang Gehört zum Bereich Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz

Feuerwerk

Händlerinnen und Händler im Regierungsbezirk müssen den beabsichtigten Verkauf von Silvesterfeuerwerk bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigen. Denn schon der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist mit besonderen Gefahren verbunden. Das Sprengstoffrecht sieht daher besondere Maßnahmen zur Lagerung der pyrotechnischen Waren im Lager, in Verkaufsräumen und bei der Abgabe an die Verbraucher(innen) vor.

Speziell für Eltern haben die Arbeitsschützerinnen/-schützer der Bezirksregierung Arnsberg in einem Flyer wichtige Verhaltensregeln und nützliche Tipps für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk zusammengestellt.


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