Soziale Beratung von Flüchtlingen 
Die Bezirksregierung Arnsberg ist landesweit zuständig für Zuwendungen
- für die soziale Beratung von ausländischen Flüchtlingen. Diese besteht aus vier Säulen: der regionalen Beratung, der Verfahrensberatung, der psychosozialen Beratung sowie der Rückkehrberatung.
- für die Hafthausbetreuung in der Abschiebehaftanstalt Büren
- für die Beobachtung von Rückführungsmaßnahmen an den Flughäfen in NRW
- für die Rückkehr einschließlich vorbereitender Maßnahmen.