Sportstättenbauförderung 
Gemeinden und Gemeindeverbände, gemeinnützige Sportorganisationen und sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen können Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten erhalten.
Herausragende Sportstätten sind:
- Landesleistungszentren und Landesleistungsstützpunkte im besonderen Landesinteresse und Schulen im Verbundsystem „Schule und Leistungssport“ und die begleitende notwendige Infrastruktur,
- Zuschauersportanlagen im besonderen Landesinteresse und
- Sportstätten und sonstige sportschulspezifische Infrastruktur in Sportschulen des Landessportbundes oder der Sportfachverbände
Anträge sind bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.
Weitere Informationen können Sie den "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten" entnehmen.Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Gisela Bräu
Telefon 02931 82-3207
Telefax 02931 82-40093
E-Mail gisela.braeu@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg
Downloads:
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Verwendungsnachweiswww.bra.nrw.de/514552 [doc, 112KB]