Sprachprüfung (Feststellungsprüfung)

Erwerb von Schulabschlüssen an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs
Zum Erwerb von Schulabschlüssen an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs kann ausgesiedelten und ausländischen Schülerinnen und Schülern -anstelle der Pflicht/Wahlpflichtfremdsprache- die Amtssprache des Herkunftslandes durch eine Sprachprüfung anerkannt werden. Voraussetzungen hierfür sind:
- die Sekundarstufe I der deutschen Schule (ab Klasse 5) wurde nicht von Beginn an besucht und
- eine Eingliederung in das Sprachenangebot der Schule konnte nicht erfolgen und
- die Amtssprache des Herkunftslandes konnte nicht anstelle einer Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache weitergeführt werden und fachkundige Prüfer/innen in der Sprache stehen zur Verfügung.
Zulassung und Durchführung der Prüfungen richten sich nach den Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) - Runderlass des Kultusministeriums NRW vom 10.03.1992 (BASS 13-61 Nr. 1)
Lehrgänge von Weiterbildungskollegs
Die Teilnehmer/innen aus Lehrgängen von Weiterbildungskollegs können durch ein Feststellungsverfahren Kenntnisse in einer Fremdsprache nachweisen (§ 23 Abs. 3 und § 34 Abs. 4 gemäß Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen der Weiterbildungskollegs vom 23.02.2000)
Antrag einreichen
Die Anträge sind bis zum 15. September eines jeden Jahres bei der Bezirksregierung einzureichen.
Die Prüfungen finden einmal jährlich in der Regel zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres und dem 15. März statt.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Annemarie Risse
Telefon 02931 82-3092
Telefax 02931 82-40626
E-Mail annemarie.risse@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg
zuständig für die Hagen und Hamm und den Hochsauerlandkreis, den Märkischer Kreis, die Kreise Soest und Unna
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Winfried Risse
Telefon 02931 82-3123
Telefax 02931 82-40623
E-Mail winfried.risse@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg
zuständig für Bochum, Dortmund, Herne, den Ennepe-Ruhr-Kreis, die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein
Downloads:
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zu Sprachprüfung
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Antrag Sprachprüfungwww.bra.nrw.de/526641 [pdf, 606KB]
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Honorarabrechnungwww.bra.nrw.de/526703 [doc, 36KB]
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