Sprengstoffwesen 
Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (wie Sprengstoffen, Zündmitteln und Großfeuerwerkskörpern) ist im Sprengstoffgesetz geregelt.
Die Bezirksregierung Arnsberg
- überwacht die Einhaltung des Sprengstoffgesetzes im Regierungsbezirk,
- erteilt Erlaubnisse für den gewerblichen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen,
- stellt Befähigungsscheine und Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Beschäftigte aus, die mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, und
- erteilt Genehmigungen für Sprengstofflager.
Informationen zum Thema erteilen auch die Expert(inn)en aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden, die an den Kompetenznetzen NRW mitwirken.
Weiterführende Informationen
Genehmigungen für Sprengstofflager
Sobald bestimmte Lagermengen überschritten werden, wird für die Aufbewahrung explosionsgefährlicher Stoffe eine Genehmigung benötigt. Über Anträge für solche Sprengstofflager im Regierungsbezirk Arnsberg entscheidet die Bezirksregierung.Befähigungsscheine und Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen brauchen Beschäftigte einen Befähigungsschein. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Dazu wiederum wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt.Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
Für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Unternehmen eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Die Bezirksregierung Arnsberg erteilt solche Erlaubnisse für Unternehmen, die ihren Sitz im Regierungsbezirk haben.Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
Downloads:
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Antragwww.bra.nrw.de/450539 [pdf, 22KB]auf einen Befähigungsschein
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Antragwww.bra.nrw.de/450561 [pdf, 15KB]auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Antragwww.bra.nrw.de/450550 [pdf, 44KB]auf eine Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
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Silvesterfeuerwerk - Handel und Umgang
Händler(innen) müssen den beabsichtigten Verkauf von Silvesterfeuerwerk bei der Bezirksregierung anzeigen. Speziell für Eltern hat die Bezirksregierung darüber hinaus Hinweise für den Umgang mit Feuerwerkskörpern zusammengestellt. -
Überwachungsbedürftige Anlagen - Erlaubnisse für Bau und Betrieb
Für den sicheren Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen sind die Anlagenbetreiber(innen) verantwortlich. Sie müssen sie von zugelassenen Überwachungsstellen prüfen lassen und für den Bau und Betrieb bestimmter Anlagen vorab eine Erlaubnis einholen.