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Bereich: Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz > Immissionsschutz - Luft, Lärm, Gerüche

Sprengstoffwesen Gehört zum Bereich Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz

Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (wie Sprengstoffen, Zündmitteln und Großfeuerwerkskörpern) ist im Sprengstoffgesetz geregelt.

Die Bezirksregierung Arnsberg

  • überwacht die Einhaltung des Sprengstoffgesetzes im Regierungsbezirk,
  • erteilt Erlaubnisse für den gewerblichen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen,
  • stellt Befähigungsscheine und Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Beschäftigte aus, die mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, und
  • erteilt Genehmigungen für Sprengstofflager.

Informationen zum Thema erteilen auch die Expert(inn)en aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden, die an den Kompetenznetzen NRW mitwirken.


Weiterführende Informationen

Genehmigungen für Sprengstofflager

Sobald bestimmte Lagermengen überschritten werden, wird für die Aufbewahrung explosionsgefährlicher Stoffe eine Genehmigung benötigt. Über Anträge für solche Sprengstofflager im Regierungsbezirk Arnsberg entscheidet die Bezirksregierung.

Befähigungsscheine und Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen brauchen Beschäftigte einen Befähigungsschein. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Dazu wiederum wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt.

Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

Für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Unternehmen eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Die Bezirksregierung Arnsberg erteilt solche Erlaubnisse für Unternehmen, die ihren Sitz im Regierungsbezirk haben.

Info-Bereich

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