Sprengungen in Tagebauen - Schutz von Gebäuden 
Der Abbau von bestimmten Bodenschätzen erfolgt aufgrund ihrer Festigkeit durch Sprengungen. Die dadurch ausgelösten Erschütterungen können in den benachbarten Gebäuden wahrgenommen werden.
Überschreiten diese Erschütterungen ein bestimmtes Maß, können dadurch an den Gebäuden Schäden entstehen, bzw. Menschen in den Gebäuden in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden. Aus diesen Grund werden Gewinnungssprengungen in Tagebauen grundsätzlich messtechnisch überwacht.
Hierzu werden in ausgewählten Gebäuden in unmittelbarer Nähe zum Tagebau geeichte Erschütterungsmessgeräte aufgestellt, über die die an den Gebäuden auflaufenden Erschütterungen gemessen werden.
Die Messergebnisse werden anschließend nach den entsprechenden Vorgaben der DIN – Vorschrift 4150 "Erschütterungen im Bauwesen – Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen" beurteilt.
Die durch Sprengungen im Tagebau ausgelösten Erschütterungen gelten dabei als kurzzeitige Erschütterungen, da sie nur wenige Sekunden andauern.
Bei der Beurteilung der Messergebnisse wird die Art des jeweils betroffenen Gebäudes besonders berücksichtigt.
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