Staatsangehörigkeitsrecht 
Die Bezirksregierung Arnsberg ist Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde gegenüber den örtlichen Einbürgerungsbehörden der kreisfreien Städte, der Kreise und der großen kreisangehörigen Städte ( Arnsberg, Iserlohn, Lippstadt, Lüdenscheid, Lünen, Siegen, Unna und Witten ).
Anträge auf Beibehaltung im Falle des Erwerbs einer ausländischen Staatsangehörigkeit und auf den Verzicht der deutschen Staatsangehörigkeit im Falle des Besitzes einer weiteren Staatsangehörigkeit werden unmittelbar bei der Bezirksregierung bearbeitet.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
Downloads:
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Antragwww.bra.nrw.de/834069 [pdf, 53KB]auf Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
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Merkblattwww.bra.nrw.de/834058 [pdf, 15KB]zum Antrag auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung