Städtebau: Zuständigkeiten der Bezirksregierung 
Beratung der Städte und Gemeinden
Die Bezirksregierung berät die Kommunen im Regierungsbezirk sowohl bei konkreten städtebaufachlichen und bauplanungsrechtlichen Fragestellungen als auch durch die sogenannte Vorprüfung von Bauleitplänen. Im regelmäßig stattfindenden "fachdialog: bauleitplanung" werden aktuelle Themen der Bauleitplanung erörtert.
Genehmigung der Bauleitpläne
Bevor die von den Kommunen erstellten Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, sofern sie nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sind, in Kraft treten können, müssen sie von der zuständigen Bezirksregierung genehmigt werden. Geprüft werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
- das formelle Aufstellungsverfahren,
- der materielle Planinhalt und
- die Abwägung des Rates über die von der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen.
Prüfung von Eingaben und Beschwerden
Nicht selten fühlen sich Bürger(innen) durch städtebauliche Planungen einer Stadt oder Gemeinde in ihren Belangen beeinträchtigt. Sie können sich mit Eingaben und Beschwerden auch an die Bezirksregierung wenden. Sie ermittelt den Sachverhalt, holt eine Stellungnahme der betroffenen Kommune ein und überprüft die Angelegenheit – ohne in die Planungshoheit der Stadt oder Gemeinde einzugreifen.
Rechtliche Vorgaben
- Bundesgesetze und -verordnungen wie etwa das Baugesetzbuch und das Wasserhaushaltsgesetz finden Sie über das gemeinsame Internetportal "Bundesrecht" des Bundesministeriums der Justiz und der "juris GmbH".
- Das nordrhein-westfälische Innenministerium bietet im Internet eine Sammlung der Gesetze und Verordnungen des Landes.
- Mustervorschriften und -erlasse sind im Internet-Informationssystem der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) zusammengestellt.
- Die Rechtsprechung zum Thema findet sich im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weiterführende Informationen
Begriffserläuterungen zum Thema Städtebau
Was ist Städtebau? Was sind Bauleitpläne? Was ist ein Flächennutzungsplan?`Was ist ein Bebauungsplan? Antworten finden Sie hier.fachdialog: bauleitplanung
Informationen aus den von der Bezirksregierung mit den Kommunen durchgeführten Veranstaltungen zu Themen der Bauleitplanung.Hochwasserschutz und Bauleitplanung
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen müssen die Belange des Hochwasserschutzes berücksichtigt werden.Umweltprüfung in der Bauleitplanung
In den Aufstellungsverfahren der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) müssen die Kommunen in der Regel eine Umweltprüfung durchführen.Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
Downloads:
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Materialienwww.bra.nrw.de/338307
Materialien aus dem "fachdialog: bauleitplanung" und früheren Veranstaltungen zur Bauleitplanung
Verwandte Themen:
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Städtebaureferendariat
Karriere im öffentlichen Dienst: Im Städtebaureferendariat werden Leitungs- und Führungskräfte für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst ausgebildet. -
Windenergie und Bauleitplanung
Die Bezirksregierung empfielt den Kommunen, Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan darzustellen und Möglichkeiten für den Ersatz veralteter Windkraftanlagen - das Repowering - zu eröffnen.
Informationen zum Thema im Internet:
- Bundesgesetze und -verordnungen
- Baugesetzbuch
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landesgesetze und -verordnungen
- Justizportal des Landes NRW
- Informationssystem der Bauministerkonferenz
- Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW
- Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
- EU-Gesetzgebung