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Städtebau: Zuständigkeiten der Bezirksregierung Gehört zum Bereich Kommunalaufsicht, Planung, Bau, Verkehr

Meldung vom 31.03.2011

Wenn der Nachbar quakt oder zwitschert Gehört zum Bereich Kommunalaufsicht, Planung, Bau, Verkehr

Häuslebauern empfiehlt die Bezirksregierung, schon vor dem Kauf eines Grundstücks eine Bauvoranfrage bei der Baugenehmigungsbehörde zu stellen, wenn Konflikte mit dem Artenschutz zu befürchten sind. Denn: Bei der Genehmigung von Bauvorhaben und bei der Aufstellung von Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen müssen die Behörden seit einiger Zeit eine Artenschutzprüfung durchführen. Im Rahmen einer Bauvoranfrage wird diese Problematik jedoch schon abgeklärt, so dass der Bauwillige sich vor unliebsamen Überraschungen schützen kann.  mehr...

Beratung der Städte und Gemeinden

Die Bezirksregierung berät die Kommunen im Regierungsbezirk sowohl bei konkreten städtebaufachlichen und bauplanungsrechtlichen Fragestellungen als auch durch die sogenannte Vorprüfung von Bauleitplänen. Im regelmäßig stattfindenden "fachdialog: bauleitplanung" werden aktuelle Themen der Bauleitplanung erörtert.

Genehmigung der Bauleitpläne

Bevor die von den Kommunen erstellten Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, sofern sie nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sind, in Kraft treten können, müssen sie von der zuständigen Bezirksregierung genehmigt werden. Geprüft werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens

  • das formelle Aufstellungsverfahren,
  • der materielle Planinhalt und
  • die Abwägung des Rates über die von der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen.

Prüfung von Eingaben und Beschwerden

Nicht selten fühlen sich Bürger(innen) durch städtebauliche Planungen einer Stadt oder Gemeinde in ihren Belangen beeinträchtigt. Sie können sich mit Eingaben und Beschwerden auch an die Bezirksregierung wenden. Sie ermittelt den Sachverhalt, holt eine Stellungnahme der betroffenen Kommune ein und überprüft die Angelegenheit – ohne in die Planungshoheit der Stadt oder Gemeinde einzugreifen.

Rechtliche Vorgaben

  • Bundesgesetze und -verordnungen wie etwa das Baugesetzbuch und das Wasserhaushaltsgesetz finden Sie über das gemeinsame Internetportal "Bundesrecht" des Bundesministeriums der Justiz und der "juris GmbH".
  • Das nordrhein-westfälische Innenministerium bietet im Internet eine Sammlung der Gesetze und Verordnungen des Landes.
  • Mustervorschriften und -erlasse sind im Internet-Informationssystem der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) zusammengestellt.
  • Die Rechtsprechung zum Thema findet sich im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weiterführende Informationen

Begriffserläuterungen zum Thema Städtebau

Was ist Städtebau? Was sind Bauleitpläne? Was ist ein Flächennutzungsplan?`Was ist ein Bebauungsplan? Antworten finden Sie hier.

fachdialog: bauleitplanung

Informationen aus den von der Bezirksregierung mit den Kommunen durchgeführten Veranstaltungen zu Themen der Bauleitplanung.

Hochwasserschutz und Bauleitplanung

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen müssen die Belange des Hochwasserschutzes berücksichtigt werden.

Umweltprüfung in der Bauleitplanung

In den Aufstellungsverfahren der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) müssen die Kommunen in der Regel eine Umweltprüfung durchführen.

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