Städtebauförderung 
Zuwendungen werden auf Antrag ausschließlich an Kommunen bzw. Kommunalverbände gewährt.
Bei allen nachstehend dargestellten Handlungs- und Förderschwerpunkten stellt ein integriertes Handlungskonzept bzw. städtebauliches Entwicklungskonzept die Grundlage für eine strukturwirksame städtebauliche Vorgehensweise dar (Gesamtmaßnahmeprinzip). Die Gesamtmaßnahme umfasst in der Regel eine räumliche Abgrenzung des maßgeblichen Gebietes mit Planungs-, Umsetzungs- und Finanzierungsangaben. Dies erfordert im Hinblick auf den integrativen Ansatz nicht nur die konkreten städtebaulichen Aspekte, sondern auch die Einbindung insbesondere von Maßnahmen aus den Bereichen Wohnungs- und Arbeitsmarkt, der Wirtschafts- und Sozialpolitik und der (anzustoßenden) Privatinvestitionen.
Deshalb ist es wichtig, zuvor die vielschichtigen Probleme zu identifizieren und ihnen vor Ort durch individuell abgestimmte Maßnahmebündel zu begegnen. Es muss sich um ein koordiniertes Maßnahmepaket handeln, welches durch eine flächendeckende und zeitlich geschlossene Planungskonzeption für ein exakt umgrenztes Gebiet verwirklicht werden soll.
Bei der Erstellung von Handlungs- und Entwicklungskonzepten sind daher betroffene Bürger, Gewerbetreibende, Einzelhändler, Dienstleistungserbringer und Immobilieneigentümer, also alle Akteure vor Ort, umfassend zu beteiligen und möglichst auch in die Gesamtfinanzierung einzubinden.
Förder- und Handlungsschwerpunkte
Sanierung und Entwicklung
Die städtebauliche Erneuerung ermöglicht die Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden und die Verbesserung des Wohnumfelds in den Städten und Gemeinden und revitalisiert die Innenstädte und Stadtteilzentren. Von daher sind städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen eine wichtige kommunalpolitische Aufgabe von hohem Stellenwert. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sollen Ortsteile oder andere Teile des Gemeindegebietes entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde oder entsprechend der angestrebten Entwicklung der Region erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden.
Für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen werden aufgrund der vom Bund beabsichtigten degressiven Programmgestaltung nur noch Fortsetzungsmaßnahmen gefördert.
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Die Ansprüche an Innenstädte sind vielfältig: Sie sind vitaler Handels-, Dienstleistungs-, Kultur- und Wohnstandort, qualitätvoller Lebensraum und unverkennbare Visitenkarte der Stadt. Wegen der herausragenden Bedeutung für die Zukunft unserer Städte und Gemeinden sind die Innenstädte und Stadtteilzentren Investitionsschwerpunkte der Städtebauförderung.
Punktuelle Maßnahmen reichen in aller Regel nicht aus, um Innenstädte langfristig zu stärken. Notwendig sind schlüssige Konzepte, die öffentliche Investitionen und privates Engagement verknüpfen. Fördergegenstand im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren sind daher integrierte Handlungskonzepte mit einer realistischen Zielperspektive, zielgerichteter Koordinierung von Maßnahmen und dem konzentrierten Einsatz öffentlicher und privater Finanzmittel. Je nach örtlichen Problemlagen können alternativ auch die Programme Stadtumbau West oder Soziale Stadt in den Innenstädten zum Einsatz kommen.
Soziale Stadt
Die Stadtteile, die im Programm "Soziale Stadt" gefördert werden, sind von unzureichenden Wohnverhältnissen, einer defizitären sozialen und kulturellen Infrastruktur und schlechter verkehrlicher Anbindung geprägt. Die Menschen, die dort leben, sind überproportional von Transfereinkommen abhängig, haben häufig einen Migrationshintergrund und sind im gesamtstädtischen Vergleich eher jung.
Diese vielfältigen baulichen und sozialen Problemlagen erfordern es, auf verschiedenen Ebenen Lösungsansätze zu suchen. Das Programm "Soziale Stadt" verfolgt einen integrierten Handlungsansatz der Stadterneuerung mit ressortübergreifenden Handlungsstrategien. Dazu gehören: Stadterneuerung, Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik, Wirtschaftsförderung, Wohnungspolitik, soziale und kulturelle Infrastruktur, Integration/Zusammenleben im Stadtteil, Schulen im Stadtteil, stadteilbezogene Gesundheitsförderung, Kriminalprävention und Stadtteilmarketing/Imageverbesserung.
Stadtumbau West
Der demographische und wirtschaftsstrukturelle Wandel stellt viele Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen vor die Herausforderung, sich erstmals mit den Folgen von Stagnation, Nachfragerückgang und Schrumpfung als dauerhaftes Phänomen auseinandersetzen zu müssen. Dies erfordert in der Stadtentwicklung ein Umdenken von der wachsenden zur schrumpfenden Stadt.
Einzelhandels- und Wohnungsleerstände, Trading-Down-Effekte in den Zentren, nicht mehr bedarfsgerechte Infrastruktureinrichtungen sowie Brachflächen verdeutlichen den besonderen Handlungsbedarf. Mit dem Förderprogramm "Stadtumbau West" werden deshalb Kommunen, die aufgrund rückläufiger Entwicklungen von städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, bei der Anpassung ihrer baulichen und stadträumlichen Strukturen an die Veränderungen von Bevölkerung und Wirtschaft unterstützt. Dabei sollen Stagnation und Schrumpfung auch als Chance verstanden und neue Impulse für zukunftsorientierte Entwicklungen gesetzt werden.
Stadtumbau West ist ein integratives Programm: Es verknüpft die Anliegen von Städtebau und Wohnungsbau, Wirtschaftsförderung, Sozial- und Umweltpolitik miteinander, um lokale Potenziale weiterentwickeln und neue Qualitäten schaffen zu können. Dabei kommt es neben der Kombination mit anderen Förderprogrammen auch darauf an, private Investitionen sowie bürgerschaftliches Engagement für die erforderlichen Aufwertungs- und Anpassungsprozesse zu aktivieren und einzubinden.
Städtebaulicher Denkmalschutz
Gegenstand des "Städtebaulichen Denkmalschutzes" als eine Säule des Städtebauförderungsprogramms sind insbesondere historische Stadt- und Ortskerne mit denkmalwerter oder baukulturell wertvoller Bausubstanz. Aber auch Maßnahmen in Gründerzeitvierteln, die als geschlossene Ensembles erhalten sind, Siedlungen der 20er und 30er Jahre mit hoher baukultureller Bedeutung und industriell geprägte Stadtquartiere mit Industrie- und Technikdenkmalen sowie Welterbestätten und ihre Pufferzonen sind im Grundsatz förderfähig.
Auch im Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" sind städtebauliche Gesamtmaßnamen Fördergegenstand. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Mittel des städtebaulichen Denkmalschutzes allein Einzelobjekt bezogen eingesetzt werden. Somit gelten die Voraussetzungen wie für alle integrierten Stadterneuerungsmaßnahmen auch im Bereich des städtebaulichen Denkmalschutzes. Fördervoraussetzung ist eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB oder die Ausweisung eines Sanierungsgebietes, zu dessen Sanierungszielen die baukulturell wertvollen Bausubstanz gehört.
Städtebauliche Einzelmaßnahme
Städtebauliche Einzelvorhaben sind Vorhaben von erheblicher städtebaulicher Bedeutung, die sich in ein städtebauliches Konzept einfügen, und durch die wesentliche Ziele der städtebaulichen Erneuerung erreicht werden, ohne dass eine Zuordnung dieser Vorhaben zu einem durch Satzung oder Gemeinderatsbeschluss festgelegten Fördergebiet vorgenommen wird. Ein städtebauliches Einzelvorhaben kann mehrere zusammenhängende Einzelmaßnahmen oder mehrere Umsetzungsstufen umfassen. Städtebauliche Einzelvorhaben können, soweit Landesmittel für diesen Zweck verfügbar sind, gefördert werden.
REGIONALEn
Mit dem Instrument der "REGIONALEn" bietet das Land NRW den Regionen ein Handlungs- und Strukturprogramm, das regionale Kräfte bündelt und die interkommunale Zusammenarbeit fördert. Fördermittel werden für herausragende Projekte und Strategien eingesetzt
Hierzu wird stellvertretend auf die gesonderte Darstellung zur REGIONALE Südwestfalen 2013 verwiesen.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
Downloads:
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Rechtsgrundlagen in der Städtebauförderungwww.bra.nrw.de/470385
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Formulare und Vordruckewww.bra.nrw.de/470531
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Dokumentewww.bra.nrw.de/470729
zur Informationsveranstaltung am 24.06.2009
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Regionale Südwestfalen 2013
Die Regionale ist ein Strukturförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, das im Turnus von drei Jahren einer ausgewählten Region die Möglichkeit bietet, sich zu präsentieren. Die erst in 2007 gegründete Region Südwestfalen konnte auf Anhieb mit ihrer gemeinsamen Bewerbung überzeugen und ist Ausrichter für das Jahr 2013.