Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet ist eine große Raffinerie.

Störfallrecht

Betriebe mit erhöhtem Gefahrenpotential können der Störfall-Verordnung unterliegen; deren Anwendbarkeit ergibt sich allein aus der Gesamtmenge bestimmter gefährlicher Stoffe in einem Betrieb. Ob ein Betrieb der Störfallverordung unterliegt und ob er ggf. die Grundpflichten oder die erweiterten Pflichten zu erfüllen hat, kann mit Hilfe der EXEL-Software im Downloadbereich ermittelt werden.

Für den Fall, dass ein Betrieb der Störfallverordnung unterliegt, besteht die Pflicht, dieses bei der zuständigen Behörde - hier die Bezirksregierung - anzuzeigen. Im Downloadbereich ist ein Muster einer solchen Anzeige abgelegt. Zudem sind dort Muster-Anzeigen für bestimmte Betriebe (Abfallbetrieb, Biogasanlage, Galvanik) hinterlegt.

Betriebe, die der Störfallverordnung unterliegen müssen besondere Pflichten erfüllen, u.a. bestimmte Unfälle oder Schadensereignisse der Bezirksregierung melden. Ob eine solche meldepflichtige „Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs“ vorliegt, kann mit Hilfe des Diagramms der Datei „Meldung der Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs“ im Downloadbereich ermittelt werden. Diese Datei enthält auch eine Dokumentationshilfe und ein Formblatt zur Meldung bei der Behörde.