Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Bergbau

Für Bergbaubetriebe gelten neben dem allgemeinen Gefahrstoffrecht auch spezielle bergrechtliche Regelungen zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Die Anwendung wird durch Auslegungshilfen und Fachbeiträge erläutert.
Zu folgenden Themen sind Informationen verfügbar:
- Hinweise zu Registrierungspflichten nach REACH-Verordnung
- Ausführungsbestimmungen zur Gesundheitsschutz-Bergverordnung
In der Vorschriftensammlung der Bezirksregierung Arnsberg für den Bergbau in NRW sind die Bergverordnungen und bergbauspezifischen Verwaltungsanweisungen für das Land NRW zum Gesundheitsschutz in den Kapiteln A1, A2.4 und A7 enthalten.
Statistiken und aktuelle Berichte zum Thema werden regelmäßig im Jahresbericht der Bergbehörden des Landes NRW veröffentlicht.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Martin Lempert
Dezernent
Telefon 02931 82-3659
Telefax 02931 82-47248
E-Mail martin.lempert@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Goebenstr. 25
44135 Dortmund
Downloads:
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Ausführungsbestimmungen zur Gesundheitsschutz-Bergverordnung (GesBergV)www.bra.nrw.de/502928 [pdf, 118KB]Anwendungshilfe der GesBergV und Abgrenzung zum allgemeinen Gefahrstoffrecht
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Hinweisewww.bra.nrw.de/502939 [pdf, 74KB]zu Registrierungspflichten für Betriebe unter Bergaufsicht als nachgeschaltete Anwender nach REACH-Verordnung im Bergbau
Verwandte Themen:
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Gefahrstoffe unter Tage
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Arbeitsmedizin und Erste Hilfe im Bergbau (Grundsätze)
Für Bergbaubetriebe gelten neben dem allgemeinen Recht auch spezielle bergrechtliche Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und zur Ersten Hilfe. Die Anwendung wird durch Auslegungshilfen erläutert. Ferner bestehen Anzeige- und Antragspflichten zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.