Technische Anforderungen an Schachtförderanlagen (Neufassung) 
Die Technischen Anforderungen an Schacht- und Schrägförderanlagen (TAS) stammen aus dem Jahr 1977 und sind mittlerweile durch 6 Nachträge aktualisiert worden. Der letzte Nachtrag stammt aus dem Jahr 2005.
Es wird für erforderlich gehalten, die TAS grundlegend zu überarbeiten, um sie einerseits übersichtlicher und besser handhabbar zu machen und sie andererseits dem derzeitigen Stand der Technik anzupassen.
Die Arbeitsgruppe, die die Überarbeitung in Angriff genommen hat, setzt sich zusammen aus Vertretern der Bergbehörden verschiedener Bundesländer, der Seilprüfstelle (DMT) und des TÜV-Nord.
Eine Überarbeitung der TAS ist auch deshalb erforderlich, da die Schachtförderanlagen gemäß Artikel 1 Absatz 2 i vom Anwendungsbereich des EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ausgenommen und die nationalen Anforderungen an diese "Maschinen" somit von besonderer Bedeutung sind.
In der TAS wird der Stand der Technik für die Schachtförderanlagen für die gesamte Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Sie findet darüber hinaus auch weitgehend Beachtung im ausländischen Bergbau und wird dort bei Neubau und Umbauten von Schachtförderanlagen zu Grunde gelegt.