Übergang vom Kindergarten in die Grundschule 
Der Übergang von der Kindertageseinrichtung (KiTa) zur Grundschule (GS) ist für Kinder ein besonderer Moment in ihrer Entwicklung. Ihn möglichst bruchlos zu gestalten - Anliegen aller Beteiligten. In gemeinsamer Verantwortung für das einzelne Kind ergibt sich die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen.
Die Optimierung dieses Übergangs vom Elementar- in den Primarbereich und die Förderung der Kooperation der Beteiligten ist einer der Arbeitsschwerpunkte der Schulabteilung der Bezirksregierung Arnsberg.
Im Rahmen des Projektes zur "Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen" (2008) wurde ein Profil zum Stand der Kooperationen zwischen KiTa und Grundschule im Bezirk Arnsberg erstellt. Darüber hinaus entstand eine Sammlung und Veröffentlichung von Beispielen "guter Praxis" der Kooperation in Zuordnung zu definierten Arbeitsfeldern:
- Zusammenarbeit der Institutionen
- Zusammenarbeit im Hinblick auf das Kind
- Zusammenarbeit im Hinblick auf die Eltern
Aktuelle Schwerpunkte in der Arbeit im Übergang von der KiTa zur Grundschule sind:
- die Erprobung der Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren
- die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Institutionen im Hinblick auf die Vorverlegung des Einschulungsalters
- die Planung und Umsetzung gemeinsamer Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen von Kita und Grundschule
Weiterführende Informationen
Bildungsförderung: Grundsätze für Kinder von 0 bis 10
Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an - Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-WestfalenSprachstandsfeststellung "Delfin 4"
Delfin 4 ist ein zweistufiges Screeningverfahren. Es wird überprüft, bei welchen Kindern zwei Jahre vor der Einschulung ein zusätzlicher Sprachförderbedarf besteht.Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
-
Eckhard Nimmesgern
Dezernent
Telefon 02931 82 3078
Telefax 02931 82 4023
E-Mail eckhard.nimmesgern@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg
-
nach Zuständigkeitwww.bra.nrw.de/546888
Verwandte Themen:
-
Einschulung in die Grundschule
Jedes Kind,das bis zum gesetzlich festgelegten Stichtag sein 6.Lebensjahr vollendet, ist schulpflichtig. Nach Anmeldung im Herbst des Vorjahres und sofern keine gesundheiltichen Bedenken bestehen,werden diese Kinder nach den Sommerferien eingeschult. -
Offene Ganztagsschule im Primarbereich
Durch die Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe und Institutionen aus Kultur und Sport vor Ort ist es Anliegen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Bildungschancen zu eröffnen.