Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete 
Hochwasserschutz ist ein wichtiges Thema, das seit vielen Jahrzehnten auch im Regierungsbezirk Arnsberg eine entscheidende Rolle in vielen verschiedenen Bereichen spielt.

So gab und gibt es auch hier bereits über die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten hinaus Ansätze, Schäden durch Hochwasser für die menschliche Gesundheit, Wirtschafts- und Kulturgüter zu vermeiden bzw. weitmöglich zu reduzieren.
Da Hochwasser nicht an Bezirks- oder Landesgrenzen festgemacht werden kann und somit eine länderübergreifende Koordination und Zusammenarbeit erforderlich ist, hat die EG mit Erlass der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) eine für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Gesetzesgrundlage geschaffen.
Die EG-HWRM-RL ist am 26.11.2007 in Kraft getreten und mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in nationales Recht umgesetzt worden (in Kraft seit 01.03.2010).
Die Umsetzung erfolgt in drei Schritten.
Weiterführende Informationen
Vorläufige Risikobewertung
In dem ersten Schritt sind zunächst die Gewässer zu bestimmen, an denen ein signifikantes Hochwasserrisiko besteht.Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
Für die in dem ersten Schritt ermittelten Risikogewässer sind im zweiten Schritt bis 22. Dezember 2013 Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten zu erstellen.Hochwasserrisikomanagement-Pläne
Auf der Grundlage der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten werden in dem dritten Schritt die Hochwasserrisikomanagement-Pläne entwickelt.Ausweisung von Überschwemmungsgebieten
Für die Risikogewässer, die in der ersten Stufe ermittelt wurden, müssen bis zum 22. Dezember 2013 Überschwemmungsgebiete ausgewiesen werden. Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete beruht auf einem Hochwasserereignis, das statistisch alle 100 Jahre einmal auftritt (HQ100).Info-Veranstaltung zur Hochwasserrisikomangement-Richtlinie
Am 19.03.2012 fand im Kulturzentrum Hüsten in Arnsberg eine Auftaktveranstaltung statt. Das Umweltministerium des Landes NRW und die Bezirksregierung Arnsberg informierten die Kommunen des Bezirks über die angedachte Vorgehensweise zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie.Info-Bereich
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Dezernent
Telefon 02931 82-2678
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E-Mail michael.leismann@bezreg-arnsberg.nrw.de
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Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
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Eberhard Schütz
Dezernent
Telefon 02931 82-5576
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E-Mail eberhard.schuetz@bezreg-arnsberg.nrw.de
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Dezernent
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