Umsatzsteuerbefreiung

Die Bezirksregierung ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Bescheinigungen nach § 4 Nr. 20 a und Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG). Nach diesen Vorschriften sind bestimmte Umsätze steuerfrei.
Nach § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG sind die Umsätze folgender Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände steuerfrei: Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre, Museen, botanische Gärten, zoologische Gärten, Tierparks, Archive, Büchereien sowie Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst.
Auch die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer können steuerfrei sein, wenn die zuständige Landesbehörde (in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung), bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die o. g. Einrichtungen erfüllen.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 03.04.2003 (Rs. C 144/00) gelten auch Solisten als „kulturelle Einrichtung“ im Sinne von § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG, sodass auch diesen eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt werden kann.
Nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten, steuerfrei.
Die Bescheinigung der Bezirksregierung stellt für die Finanzverwaltung einen Grundlagenbescheid dar. Über die weiteren Voraussetzungen der Steuerbefreiung entscheidet – auf Grundlage des Bescheides – die Finanzverwaltung. Ein Antragsformular ist – wegen der Vielzahl der möglichen Fallkonstellationen – nicht vorgesehen. Sie sollten Ihrem Antrag die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen beifügen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiterinnen.Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
Downloads:
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Merkblatt zu § 4 Nr. 20 Buchstabe a) Umsatzsteuergesetz (UStG)www.bra.nrw.de/568161 [pdf, 14KB]In diesem Merkblatt finden Sie Informationen zur Antragstellung und zu den Voraussetzungen, die Sie für eine Befreiung von der Umsatzsteuer als kulturelle Einrichtung erfüllen müssen.
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Merkblatt zu § 4 Nr. Buchstabe 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG)www.bra.nrw.de/568174 [pdf, 16KB]In diesem Merkblatt finden Sie Informationen zur Antragstellung und zu den Voraussetzungen, die Sie für eine Befreiung von der Umsatzsteuer als Bildungs-Einrichtung erfüllen müssen.