Bezirksregierung
Arnsberg
Fotografie des Umweltüberwachungsplans der Umweltabteilung

Umweltüberwachungsplan und -programme / Vor-Ort-Besichtigungen

Ein wichtiges Instrument im Umweltschutz ist die Genehmigungspflicht von Anlagen. In einem Genehmigungsverfahren wird u. a. geprüft, ob alle erforderlichen Umweltschutzvorschriften eingehalten sind.

Das zweite wichtige Instrument im Umweltschutz ist die staatliche Überwachung der Einhaltung dieser Umweltschutzvorschriften in Form von Umweltinspektionen (Vor-Ort-Besichtigungen und anderen Überprüfungen). Auf europäischer Ebene wurden mit der Richtlinie über Industrieemissionen (Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 - IE-Richtlinie -) Anforderungen an die Durchführung von Umweltinspektionen in industriellen Großanlagen gemacht. Bei der Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht z. B. durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wurden die Anforderungen an Umweltinspektionen entsprechend berücksichtigt. Europarechtliche Anforderungen an die Überwachung der Abfallbewirtschaftung (Richtlinie 2008/98/EG) wurden im deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz umgesetzt.
Durch Erlass wurde in Nordrhein-Westfalen das Konzept der risikobasierten medienübergreifenden Umweltinspektionen aufgegriffen und in die bestehende staatliche Umweltüberwachung integriert.

Es wurden verschiedenste Kriterien zum Umweltrisiko einer Anlage definiert. Als Bewertungskriterien für die Risikobewertung von Industrieanlagen dienen Auswirkungs- und Betreiberkriterien. Auswirkungskriterien sind z. B. die Menge der gehandhabten gefährlichen Stoffe, Emissionsverhalten, oder Abfallmengen. Diese Kriterien dienen dazu, das Risiko einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt abzuschätzen. Betreiberkriterien bewerten das Verhalten des Betreibers einer Anlage, welches zur Gefährdungsverringerung oder auch zur Gefährdungssteigerung beitragen kann. Anhand dieser Kriterien wurden alle Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg entsprechend bewertet. Auf Grundlage dieser Bewertung wurden Überwachungsprogramme mit Überwachungsintervallen für Vor-Ort-Besichtigungen entwickelt, die in der Regel jährlich überprüft und aktualisiert werden. Die derzeit gültigen Programme für die verschiedenen Anlagentypen finden Sie im Downloadbereich. Die Vor-Ort-Begehungen werden unter Zuhilfenahme verschiedener Checklisten durchgeführt (einige Muster solcher Checklisten bzw. Bögen befinden sich ebenfalls im Downloadbereich). Über das Ergebnis der Vor-Ort-Begehung wird ein Umweltinspektionsbericht mit den relevanten Feststellungen erstellt, der auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht wird. Mittels Vor-Ort-Besichtigungen werden auch Abfallstromkontrollen durchgeführt; die entsprechenden Überwachungsberichte sind ebenfalls hier abrufbar.

Umweltüberwachungsplan

Der im Downloadbereich vorliegende Umweltüberwachungsplan wurde auf Grundlage von § 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz erstellt und soll anschaulich darstellen, wie die Umweltabteilung der Bezirksregierung Arnsberg ihre Aufgaben im Umweltschutz wahrnimmt. Darüber hinaus definiert er einheitliche Qualitätsstandards bei der Umweltüberwachung.

Der Umweltüberwachungsplan wird hinsichtlich der aktuellen rechtlichen Anforderungen und technischen Entwicklungen regelmäßig überprüft und entsprechend fortgeschrieben.

Vor-Ort-Besichtigungen/Umweltinspektionsberichte