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Vaterschaftsanfechtungen Gehört zum Bereich Kultur, Migration, Gesundheit, Sport

Die Bezirksregierung Arnsberg ist zuständig für die Anfechtung von Vaterschaftsanerkennungen zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltstitels. Die Zuständigkeit erstreckt sich dabei auf die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen für eine Anfechtung vorliegen, erhebt die Bezirksregierung Anfechtungsklage vor dem jeweils zuständigen Familiengericht.

Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem am 01.06.2008 in kraft getretenen Gesetz zur Ergänzung des Rechts der Anfechtung der Vaterschaft.

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