Vergabekammer 
Die Vergabekammer überprüft auf schriftlichen Antrag von Bietern die Rechtmäßigkeit laufender Ausschreibungsverfahren, deren Auftragswerte oberhalb der von der Europäischen Union festgesetzten Schwellenwerte liegen. Die Vergabekammer der Bezirksregierung ist dabei für alle Auftragsvergaben zuständig, deren Auftraggeber ihren Sitz im Regierungsbezirk haben.
Mit der Zustellung des Nachprüfungsantrags an den Auftraggeber wird der Zuschlag für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Der Gesetzgeber sieht für das Verfahren eine Entscheidungsfrist von fünf Wochen vor. Entscheidet die Vergabekammer gegen den Bieter, kann dieser innerhalb von zwei Wochen dagegen beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einlegen.
Antragsfrist
Antragsteller müssen die Fristen einhalten, die im § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) festgelegt sind.
Erforderliche Angaben
Im Antrag müssen enthalten sein:
- die Benennung des eigenen Angebots als Nachweis dafür, dass der Bieter ein Interesse an der Auftragserteilung hat.
- eine Erklärung, dass der Bieter den Auftraggeber unverzüglich mündlich oder schriftlich gerügt hat.
- eine Beschreibung des fehlerhaften Verhaltens des Auftraggebers in Bezug auf die Vergabevorschriften, durch das der Bieter in seinen Rechten im Vergabeverfahren verletzt wurde.
- eine Erklärung, dass dem Bieter durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Sofern möglich, sollten in Kopie beigefügt werden:
- die Bekanntmachung oder Angebotsaufforderung.
- die Rüge des Bieters gegenüber dem Auftraggeber.
- das Informationsschreiben des Auftraggebers nach § 101 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung. Darin wird den Bietern mitgeteilt, wer den Zuschlag erhalten soll und warum andere Bieter nicht berücksichtigt werden.
- die Stellungnahme des Auftraggebers auf die Rüge des Bieters.
Kosten
Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags liegt – abhängig vom Streitwert und vom Aufwand des Verfahrens – zwischen 2500 und 100.000 Euro.
Weiterführende Informationen
Grundlagen und Aufbau der Vergabekammer
Informationen über die rechtlichen Grundlagen und den Aufbau der Vergabekammer.EU-Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergaben
Informationen zu Rechtsgrundlagen und Höhen der aktuellen EU-Schwellenwerte für öffentliche AuftragsvergabenEntscheidungen der Vergabekammer Arnsberg
Zusammenstellung der wichtigsten Entscheidungen der Vergabekammer ArnsbergInfo-Bereich
Ansprechpartner/innen:
Downloads:
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Verlängerung des Erlasses vom 02.12.2010www.bra.nrw.de/1405270 [pdf, 45KB]Vereinfachungen im Vergaberecht für Gemeinden (GV) - Runderlass vom 13.12.2011
Informationen zum Thema im Internet:
- Informationen der nordrhein-westfälischen Landesregierung zum öffentlichen Auftragswesen
- Informationen der Europäischen Kommission zum öffentlichen Auftragswesen
- Bezirksregierung Düsseldorf: Vergabekammer
- Bezirksregierung Detmold: Vergabekammer
- Bezirksregierung Münster: Vergabekammer
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Vergabeverordnung
- Verdingungsordnungen VOL/A, VOB/A und VOF
- Verordnung (EG) Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30. November 2011
- Richtlinie 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates