Vertreter des öffentlichen Interesses 
Aufgrund des 4. Abschnitt der Verwaltungsgerichtsordnung (§§ 35-37) können beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW und bei den Verwaltungsgerichten in NRW "Vertreter des öffentlichen Interesses(VÖI)" bestellt werden.
Zurzeit ist in NRW ein "Vertreter des öffentlichen Interesses" beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW bestellt worden.
Der "VÖI" bei den Verwaltungsgerichten ist seit dem 01. Januar 2001 entfallen.
Darüber hinaus ist ein "Vertreter des öffentlichen Interesses" aufgrund des Transsexuellengesetzes bestellt worden. Diese Aufgabe nimmt die Bezirksregierung bei den zuständigen Gerichten wahr.
Die Zuständigkeit für die Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (Änderung des Vornamens und der Geschlechtszugehörigkeit) liegt in NRW bei folgenden drei Amtsgerichten:
- für den Bezirk des Oberlandesgerichtes Düsseldorf das Amtsgericht Düsseldorf (0211/83060),
- für den Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln, das Amtsgericht Köln (0221/4770)
- für den Bezirk des Oberlandesgerichtes Hamm, das Amtsgericht Dortmund (0231/9260).
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Peter Ernst
Dezernent
Telefon 02931 82-2447
Telefax 02931 82-2450
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