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Bereich: Landes- und Schuldienst > Einstellung, Stellenwechsel

Vertretungstätigkeiten/Vertretungsunterricht im Bereich Schule Gehört zum Bereich Landes- und Schuldienst

An den Schulen kann aufgrund Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit usw. Stammpersonal ausfallen. Deshalb besteht zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an öffentlichen Schulen im Land NRW die Möglichkeit, befristete Ausfälle durch die Einstellung von Vertretungskräften zu kompensieren.

Die Bezirksregierung betreut hierbei interessierte Bewerberinnen und Bewerber, Schulleitungen und Vertretungskräfte.

Dies gilt jedoch nicht für Grundschulen: Hier nehmen die Schulämter (angesiedelt bei den Kreisen und kreisfreien Städten) diese Aufgabe wahr.


Weiterführende Informationen

Informationen für Schulleitungen

Hier finden Schulleitungen weitere wichtige Informationen zum Verfahren.

Informationen für interessierte Bewerberinnen und Bewerber

Hier finden finden interessierte Bewerberinnen und Bewerber weitere Informationen.

Info-Bereich

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