Bezirksregierung
Arnsberg

Informationen für interessierte Bewerber*innen

Was ist eine Vertretungsstelle?

Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an öffentlichen Schulen im Land NRW können für einen befristeten Zeitraum Vertretungskräfte eingestellt werden.

Wer kann sich für eine Vertretungstätigkeit bewerben?

Zugelassen sind:

  • Personen mit Lehramtsbefähigung,
  • Zukünftige Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie zukünftige Studienreferendarinnen und Studienreferendare mit abgeschlossener Erster Staatsprüfung, die ihren Vorbereitungsdienst erst noch beginnen werden,
  • Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die für den Schuldienst geeignet sind,
  • Pensionärinnen und Pensionäre sowie Rentnerinnen und Rentner nach dem Ausscheiden aus dem Schuldienst,
  • Lehrkräfte in der Beurlaubung,
  • Studentinnen und Studenten, die während ihres Studiums bereit sind, im Schuldienst tätig zu sein,
  • Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung ohne Lehramtsbefähigung, die für den Schuldienst geeignet sind,
  • Nebenberuflich tätige Personen ohne Lehramtsbefähigung, die für den Schuldienst geeignet sind

Wie und wo bewerbe ich mich für eine Vertretungsstelle?

Entsprechende Stellenausschreibungen finden Sie unter www.verena.nrw.de! Bewerberinnen und Bewerber für unbefristete Stellen können sich im Rahmen einer Erstbewerbung über www.leo.nrw.de außerdem dazu bereit erklären, Vertretungstätigkeiten direkt von Schulleitungen angeboten zu bekommen.

  • Vertretungstätigkeiten in der Schulform Grundschule:
    Für Vertretungstätigkeiten in dieser Schulform wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Schulämter.
  • Vertretungstätigkeiten in den Schulformen Haupt-, Förder-, Real- und Gesamtschule, Gymnasium und Weiterbildungskolleg sowie Berufskolleg:
    Die Schulleitungen sind bei der Auswahl von Vertretungskräften grundsätzlich selbstständig tätig und reichen danach einen Antrag mit einem konkreten Personalvorschlag bei der Bezirksregierung ein. Für eine Vertretungsstelle wenden Sie sich daher mit schriftlichen Kurzbewerbungen unter Beifügung des "Fragebogens mit Angaben zur Person" direkt an die Schulen. Berücksichtigen Sie hierbei bitte, dass Ihnen die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehenden Reisekosten nicht erstattet werden können.

Die Adressen aller Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie im Bildungsportal NRW.

Wann bewerbe ich mich für eine Vertretungsstelle?

Da Vertretungsstellen ganzjährig und täglich besetzt werden, ist eine Bewerbung zu jeder Zeit möglich. Erfahrungsgemäß suchen die Schulen verstärkt nach neuen Vertretungskräften vor dem Schuljahres- oder Schulhalbjahresbeginn.

Wie erfolgt eine Beschäftigung als Vertretungskraft?

Als Vertretungskraft erhalten Sie einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die zeitliche Befristung variiert dabei je nach dem Grund des Unterrichtsausfalls. Die wöchentliche Stundenzahl ist ebenfalls einzelfallabhängig.

Was kann ich als Vertretungskraft verdienen?

Die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe hängt von Ihrer Qualifikation und der jeweiligen Schulform ab, an der Ihre Beschäftigung erfolgt.

Sofern Sie die fachlich-pädagogischen Voraussetzungen erfüllen, richtet sich Ihre Eingruppierung nach dem sogen. Erfüller-Erlass in der jeweils gültigen Fassung.

Erfüllen Sie die fachlich-pädagogischen Voraussetzungen nicht, richtet sich Ihre Eingruppierung nach dem sogen. Nichterfüller-Erlass in der jeweils gültigen Fassung.

Darüber hinaus ist die Höhe des Entgeltes maßgeblich davon abhängig, in welche Stufe Sie innerhalb der für Sie maßgebenden Entgeltgruppe einzustufen sind.

Hier finden Sie die jeweils gültigen Entgelttabellen auf der Internetseite des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW (LBV).