Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen 
Nach dem Erwerb der Ersten Staatsprüfung muss der künftige Lehrer einen Vorbereitungsdienst ableisten. Dieser Vorbereitungsdienst, der an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung stattfindet, schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Geregelt ist die Ausbildung im Lehrerausbildungsgesetz (LABG), in der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP) und der Ordnung für die berufsbegleitende Ausbildung von Seiteneinsteigern (OBAS).
Weiterführende Informationen
Rechtsvorschriften und Grundsätzliches
Hinweise auf die rechtlichen Grundlagen sowie grundsätzliche Regelungen für den Vorbereitungsdienst für Lehrämter an SchulenBewerbungsverfahren
Hier erhalten Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren.Personalangelegenheiten im Vorbereitungsdienst
Mögliche Fragen zu dienstrechtlichen Angelegenheiten werden hier beantwortet.Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
Verwandte Themen:
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Beihilfe
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Bedienstete im öffentlichen Dienst Beihilfe zu Kosten, die ihnen (gegebenenfalls auch für Angehörige) durch Krankheit, Geburten und Todesfälle entstehen. -
Beurlaubung für Lehrkräfte
Lehrkräfte können im Wege einer Beurlaubung von ihrer Dienstverpflichtung freigestellt werden. -
Dienstunfälle von Lehrkräften
Wird eine verbeamtete Lehrkraft durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihr Unfallfürsorge gewährt.