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Bereich: Landes- und Schuldienst > Aus-, Fort- und Weiterbildung, Praktika

Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen Gehört zum Bereich Landes- und Schuldienst

Nach dem Erwerb der Ersten Staatsprüfung muss der künftige Lehrer einen Vorbereitungsdienst ableisten. Dieser Vorbereitungsdienst, der an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung stattfindet, schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Geregelt ist die Ausbildung im Lehrerausbildungsgesetz (LABG), in der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP) und der Ordnung für die berufsbegleitende Ausbildung von Seiteneinsteigern (OBAS).


Weiterführende Informationen

Rechtsvorschriften und Grundsätzliches

Hinweise auf die rechtlichen Grundlagen sowie grundsätzliche Regelungen für den Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen

Bewerbungsverfahren

Hier erhalten Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren.

Personalangelegenheiten im Vorbereitungsdienst

Mögliche Fragen zu dienstrechtlichen Angelegenheiten werden hier beantwortet.

Info-Bereich

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