Wasserbuch 
Das Wasserbuch wird in NRW von den Bezirksregierungen geführt.
Es ist ein öffentliches Verzeichnis, das Auskunft und Überblick über Rechtsverhältnisse an Gewässern, vor allem über zugelassene Grund- und Oberflächenwassernutzungen gibt. Es wird heute digital in einer landeseigenen Datenbank geführt.
Das Wasserbuch enthält Angaben über:
- Erlaubnisse und Bewilligungen
- Alte Rechte und Befugnisse
- Wasser- und Heilquellenschutzgebiete
- Überschwemmungsgebiete
- von gesetzlichen Regelungen abweichende Unterhaltspflichten
- Zwangsrechte
Auskünfte über die erfassten Rechte kann jede Bürgerin und jeder Bürger einholen. Sie sind gebührenfrei und können schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bei der Bezirksregierung Arnsberg angefragt werden.
Für eine zeitnahe Bearbeitung von Auskünften sind folgende Angaben notwendig:
- Name und Anschrift des Rechtsinhabers
- Name des Gewässers, an dem das Recht liegt
- Inhalt des Rechts (Einleitung, Entnahme, Stau usw.)
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Maria Theresia Deisting
Telefon 02931 82-2682
Telefax 02931 82-40669
E-Mail maria-theresia.deisting@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg