Wasserschutzgebiete 
Für die Einzugsgebiete öffentlicher Trinkwassergewinnungsanlagen und Heilquellen können zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers Wasserschutzgebiete festgesetzt werden.
Diese gliedern sich nach hydrogeologischen Gesichtspunkten in mehrere Zonen, für die in einem Schutzgebietskatalog spezielle Verbots- und Genehmigungstatbestände festgeschrieben werden.
Hier finden sich u. a. besondere Regelungen hinsichtlich Baumaßnahmen, gewerblicher-, land- und forstwirtschaftlicher Nutzung sowie Infrastruktur und Abwasserbeseitigung.
Info-Bereich
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Franz-Josef Lüer
Telefon 02931 82-5800
Telefax 02931 82-47788
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