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Windenergie und Bauleitplanung Gehört zum Bereich Kommunalaufsicht, Planung, Bau, Verkehr Gehört zum Bereich Energie, Bergbau

Meldung vom 16.11.2011

Informationsveranstaltung

Ministerien erläutern Windenergie-Erlass Gehört zum Bereich Kommunalaufsicht, Planung, Bau, Verkehr Gehört zum Bereich Energie, Bergbau

Der Windenergie-Erlass vom 11.07.2011 ist als zentraler Baustein für den Ausbau der erneuerbaren Energien auf großes Interesse gestoßen. Er hat zu großem Nachfragebedarf geführt.  mehr...

Windräder im Sonnenuntergang

Durch frühzeitige und intensive Beratung konnte die Bezirksregierung erreichen, dass 62 der 83 Kommunen des Regierungsbezirks Arnsberg Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in ihren Flächennutzungsplänen dargestellt haben (Stand: 01.01.2011).

Rechtslage

Im Außenbereich einer Stadt oder Gemeinde können Windkraftanlagen vorrangig aufgestellt werden. Das wurde durch eine Änderung des Baugesetzbuches im Januar 1997 ermöglicht.

Planungsrechtliche Steuerungsmöglichkeit

Die Kommunen haben jedoch die Möglichkeit, die Errichtung von Windkraftanlagen planungsrechtlich zu steuern, indem sie dafür im Flächennutzungsplan Konzentrationszonen ausweisen. Dort hat die Errichtung von Windkraftanlagen grundsätzlich Vorrang vor anderen Nutzungen – im restlichen Stadt- oder Gemeindegebiet sind Windkraftanlagen aber dafür in der Regel nicht zulässig. Voraussetzung ist ein schlüssiges Konzept der Kommune zur positiven Standortzuweisung für Windkraftanlagen mit dem Ziel, geeignete Standorte auszuweisen und gleichzeitig ungeeignete Standorte auszuschließen.

Ersatz veralteter Windenergieanlagen (Repowering)

In Zukunft wird der Fokus stärker auf dem Ersatz älterer und leistungsschwächerer Windkraftanlagen – dem Repowering ­– liegen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat eine Dokumentation erstellt, die die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich aufzeigt. Sie kann über den Internetauftritt des Deutschen Städte- und Gemeindebundes heruntergeladen werden.

Rechtsgrundlagen

  • Das Baugesetzbuch kann über das gemeinsame Internetportal "Bundesrecht" des Bundesministeriums der Justiz und der "juris GmbH" eingesehen werden.
  • Der Windenergie-Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr und der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen ist über den Internetauftritt des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zu finden.
  • Zu aktuellen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen hat der Parlamentarische Beratungs- und Gutachterdienst des Landtags NRW eine Stellungnahme abgegeben. Sie kann über den Internetauftritt des Landtags eingesehen werden.

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