Windenergie und Bauleitplanung


Durch frühzeitige und intensive Beratung konnte die Bezirksregierung erreichen, dass 62 der 83 Kommunen des Regierungsbezirks Arnsberg Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in ihren Flächennutzungsplänen dargestellt haben (Stand: 01.01.2011).
Rechtslage
Im Außenbereich einer Stadt oder Gemeinde können Windkraftanlagen vorrangig aufgestellt werden. Das wurde durch eine Änderung des Baugesetzbuches im Januar 1997 ermöglicht.
Planungsrechtliche Steuerungsmöglichkeit
Die Kommunen haben jedoch die Möglichkeit, die Errichtung von Windkraftanlagen planungsrechtlich zu steuern, indem sie dafür im Flächennutzungsplan Konzentrationszonen ausweisen. Dort hat die Errichtung von Windkraftanlagen grundsätzlich Vorrang vor anderen Nutzungen – im restlichen Stadt- oder Gemeindegebiet sind Windkraftanlagen aber dafür in der Regel nicht zulässig. Voraussetzung ist ein schlüssiges Konzept der Kommune zur positiven Standortzuweisung für Windkraftanlagen mit dem Ziel, geeignete Standorte auszuweisen und gleichzeitig ungeeignete Standorte auszuschließen.
Ersatz veralteter Windenergieanlagen (Repowering)
In Zukunft wird der Fokus stärker auf dem Ersatz älterer und leistungsschwächerer Windkraftanlagen – dem Repowering – liegen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat eine Dokumentation erstellt, die die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich aufzeigt. Sie kann über den Internetauftritt des Deutschen Städte- und Gemeindebundes heruntergeladen werden.
Rechtsgrundlagen
- Das Baugesetzbuch kann über das gemeinsame Internetportal "Bundesrecht" des Bundesministeriums der Justiz und der "juris GmbH" eingesehen werden.
- Der Windenergie-Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr und der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen ist über den Internetauftritt des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zu finden.
- Zu aktuellen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen hat der Parlamentarische Beratungs- und Gutachterdienst des Landtags NRW eine Stellungnahme abgegeben. Sie kann über den Internetauftritt des Landtags eingesehen werden.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Werner Schrödl
Telefon 02931 82-3410
Telefax 02931 82-40684
E-Mail werner.schroedl@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Downloads:
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Windenergie-Erlass 2011www.bra.nrw.de/1377212
Fachdialog: Der Windenergie-Erlass 2011 am 15.11.2011 in Arnsberg -
Konzentrationszonen für Windenergieanlagenwww.bra.nrw.de/1187023 [pdf, 757KB]Grafik der in Flächennutzungsplänen dargestellten Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
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Konzentrationszonen für Windenergieanlagenwww.bra.nrw.de/337344 [pdf, 576KB]Grafik der Kommunen mit Darstellungen von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan
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Machbarkeitsstudiewww.bra.nrw.de/1377192 [pdf, 5298KB]Potentiale Erneuerbarer Energien im Regierungsbezirk Arnsberg
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