Zivil-Militärische Zusammenarbeit 
Gefahrenabwehr ist nicht nur Ländersache. Auch die Einrichtungen der Bundeswehr arbeiten im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) mit den zivilen Behörden der Länder auf unterschiedlichen Ebenen im Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr zusammen.
Mit der Implementierung der Bezirks- und Kreisverbindungskommandos der Bundeswehr in die Krisenstäbe der Bezirksregierung, der kreisfreien Städte und der Kreise wurde die Zivil-Militärische Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und den zivilen Behörden und Hilfsorganisationen für den Bevölkerungsschutz auf hohem Niveau sichergestellt und intensiviert.
Hierbei wurden die Bezirks- und Kreisverbindungskommandos im Jahr 2007 im Rahmen der Neustrukturierung der Bundeswehr gebildet und personell mit erfahrenen Reservisten und Reservistinnen besetzt. Näheres hierzu können Sie auf dieser Seite unter Informationen zum Thema im Internet dem weiterführenden Beitrag “Bundesministerium der Verteidigung: Territoriale Wehrorganisation“ entnehmen.
Der Bundeswehr, die über besondere Fähigkeiten verfügt, die zur Unterstützung der zivilen Gefahrenabwehr und der Katastrophenhilfe eingebracht werden können, kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Da Naturkatastrophen, schwere Unglücksfälle und auch Terroranschläge in der Regel ohne Vorwarnung zu begegnen ist, sind Krisenvorbereitung und gemeinsame Absprachen, Planungen und Übungen zwischen der militärischen und zivilen Seite zwingend notwendig.
Diese Zusammenarbeit hat sich in der Vergangenheit bei Großveranstaltungen, wie Weltjugendtag mit Papstbesuch in Köln, WM 2006, Loveparade in Essen und Dortmund und auch bei der erfolgreichen Bekämpfung von Waldbränden bewährt.Info-Bereich
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Der Katastrophenschutz bzw. die Abwehr von Großschadensereignissen stellen ein wichtiges Instrument zum Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur dar. Grundlage stellen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Konzepte des Landes NRW im Rahmen der Umsetzung sowie die besondere Bedeutung des Ehrenamtes dar.