Branchenspezifische und allgemeingültige Regelungen 
Themen sind etwa die EG-Dienstleistungsrichtlinie, Ladenöffnungszeiten, das Feiertagsrecht, das Gewerbe- und Gaststättenrecht, Schornsteinfegerangelegenheiten, das Vereins- und Versicherungswesen sowie Buchmacherangelegenheiten und Glücksspiel.
Buchmacherangelegenheiten und Totalisatoren
Sie benötigen eine Konzession als Buchmacher? mehrwww.bra.nrw.de/491703
EG-Dienstleistungsrichtlinie: Dienstleistungen der Bezirksregierung Arnsberg
Die EG-Dienstleistungsrichtlinie soll den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen fördern, bestehende Hindernisse abbauen und zur Verwirklichung eines einheitlichen, europäischen Binnenmarktes beitragen. mehrwww.bra.nrw.de/568552
Einzelhandel (großflächig)
Es ist sowohl landesplanerisches als auch städtebauliches Ziel, die Innenstädte zu erhalten und zu stärken und großflächigen Einzelhandel nur an städtebaulich sinnvollen Standorten zuzulassen. mehrwww.bra.nrw.de/484880
Feiertagsrecht
Die Bezirksregierung ist für die Einhaltung des aus der Verfassung garantierten Schutzes der Sonn- und Feiertage zuständig. Sie möchten Näheres über mögliche Ausnahmen erfahren oder Informationen bezüglich der Einhaltung der Arbeits - und Veranstaltungsverbote erhalten?
mehrwww.bra.nrw.de/500037
Gewerberecht und Gaststättenrecht
Die Bezirksregierung hat in gewerberechtlichen Angelegenheiten für bestimmte Bereiche die Fachaufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte. Außerdem ist sie Ansprechpartnerin für alle Fragen des Gaststättenrechts. mehrwww.bra.nrw.de/367276
Glücksspiel
Sie suchen nach den maßgeblichen Bestimmungen im Bereich des Glücksspielwesens? mehrwww.bra.nrw.de/491684
Ladenöffnungszeiten
In den letzten Jahren hat sich im Bereich der Ladenöffnungszeiten sehr viel geändert. Hier bekommen Sie einen Überblick über die für NRW geltenden Regelungen. mehrwww.bra.nrw.de/499335
Schornsteinfegerangelegenheiten
Das Schornsteinfegerrecht wurde reformiert mit dem Ziel, Wettbewerb einzuführen. Die Bezirksregierung Arnsberg vergibt frei werdende Kehrbezirke nach Ausschreibung. Sie ist vorgesetzte Behörde der 12 Kreise und kreisfreien Städte; diese führen die Aufsicht über das Schornsteinfegerhandwerk. mehrwww.bra.nrw.de/487594
Vereine
Zuständigkeiten der Bezirksregierung im Bereich des Vereinswesens. mehrwww.bra.nrw.de/491589
Versicherungsaufsicht
Die Bezirksregierung übt die Versicherungsaufsicht über kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit aus (Pensions- und Sterbekassen sowie Kranken-, Schadens- und Tierversicherungsunternehmen). mehrwww.bra.nrw.de/355043